Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1
- Article
- Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 52 (sequence 14)
- Language
- German
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Sara Schiffmann. Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges von dieser Leistung ausgeschlossen werden? Sie bildeten einen bedeutenden Teil des finanziell leistungsfähigen Bürgertums und Kaufmannsstandes M), und so werden auch sie das Bewußtsein gehabt haben, daß ihre Interessen durch ein starkes Königtum gefördert würden56). Ja, aus späteren Urkunden und Ereignissen läßt sich erweisen 57), daß die Juden den Schutz des Königs suchten und sich seiner höchsten Gewalt gern anvertrauten. Bei der Verworrenheit jener Zeit, wo der Bürgerkrieg tobte und die Bischöfe, uneins und schwankend, viel weniger Vertrauen und Sicherheit erwecken konnten als der allen partikularistischen Kräften noch immer trotzende König, erscheint diese Haltung der Juden durchaus verständlich. Es liegt kein Grund zu der Annahme vor, daß die Juden abseits von allen Ereignissen standen. Ihre ausdrückliche Erwähnung im Zollprivileg spricht vielmehr dafür, daß sie diese Begünstigung dadurch verdient haben, daß sie, wie auch das übrige Bürgertum, den König wenigstens finanziell unterstützten. Vielleicht haben sie sogar an den Kämpfen teilgenommen. Zu dieser Zeit waren sie, wie uns die Verfolgungsberichte bezeugen, noch waffenfähig58). Wir möchten weiterhin auf Grund dieser Begünstigungen folgern, daß die Juden, die so die Gunst Heinrichs IV. erwarben, auch weiterhin auf sein Interesse rechnen konnten. Von hier aus führt, wie uns scheint, der gerade Weg zur Wormser Urkunde, in der die Juden in direkter Beziehung zum König stehen, nur ihm Untertan sind und sich von ihm eine Reihe von Vorrechten bestätigen lassen (s.u.). Die Speyerer Urkunde vom 19. Februar 1090 reiht sich, wie wir glauben, in die älteren Rechtsverhältnisse ein, wo der Bischof neben dem König die Macht über die Juden hat (s. ZGJ II, 1930, S. 36). Das Judenprivileg für Speyer59) vom Jahre 1090 ist auf die Bitte dreier Juden, vermutlich der Repräsentanten der Gemeinde60), und **) Zum Jahre 1975 sind die Juden als Gläubiger Annos von Köln bezeugt (Hahn, Wirtschaftliche Tätigkeit der Juden, S. 94; Aronius, Nr. 164). Zur Zeit der Verfolgungen bezahlen sie dem Bischof und den Beamten viel Geld für den Schutz (Bericht I, S. 5; 25). Im Jahre 1107 leihen die Regensburger Juden dem Prager Bischof 500 Mark Silber (Hahn, S. 96; Aronius Nr. 214). 56) Koehne, Ursprung der Stadtverfassung, S. 240 ff. Die Speyerer Urkunde von 1090 bestätigt dies; hier werden Freizügigkeit und Handelsfreiheit der Juden vom König auf das ganze Reich ausgedehnt (Abs. III, IV) vgl. ZGJ II, S. 36. 57) Die Speyerer Urkunde von 1090. ebenso die Urkunde für die Wormser Juden, s. ZGJ II, S. 28 ff.; ferner die hebräischen Quellen. M) Qu. I, S. 6, 17 ff.; 28, 2 v. u. M) Die ersten Nachrichten über die Speyerer Gemeinde sind eine Urkunde vom Jahre 1084 (Hilgard UB I, Nr. 11), die Bischof Huozman ihnen bei ihrer Aufnahme erteilte, und ein Fragment (Qu. I, S. 30), das die Niederlassung der Juden bestätigt; über die Speyerer Urkunde von 1090 vgl. ZGJ II, S. 28 ff. 60) Judas filius Calonimi. In dem oben erwähnten Fragment wird das Lehrhaus des R. Jehuda ben Kalonymos erwähnt. David filius Massulam: wohl Vorbeter. Moyses filius Guthiel, der in Quelle III erwähnte Vorsteher. Vgl. Brann, MGWJ 1909, S. 98; Caro I, S. 172f.; Carlebach, a.a.O., S. 21. Die Speyerer Urkunde ist von besonderem Wert, weil sie nicht, wie die Schutzbriefe Ludwigs des Frommen, für einzelne Juden oder Gruppen ausgestellt ist, son- 52