Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 1
- Article
- Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 10)
- Language
- German
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Sara Schiff mann. Heinrichs IV. Verhalten zu den Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges zeigt, daß sieim Vertrauen auf seine Autorität Hilfe von ihm erwarteten. Jedenfalls wußten sie, daß des Königs Befehl Gottfried an seinem Vorhaben hindern konnte. Soweit unsere Kenntnis reicht, stand Gottfried in den Kämpfen zwischen dem König und dem Papst auf Heinrichs Seite34); Heinrich soll ihm auch die Erlaubnis zur Teilnahme am Kreuzzuge gegeben haben35). Wenn Heinrich auch lange außerhalb des Landes blieb, so war seine Autorität doch nicht gesunken. Im Gegenteil, zu jener Zeit war sie noch unbestritten. Er hielt seine Beziehungen zu Deutschland aufrecht (bezeugt für 1093)36) und suchte seine Souveränität zur Geltung zu bringen37). Die von ihm geförderte Friedensbewegung steigerte noch sein Ansehen, wie er auch Sieger über alle seine Gegner im Lande geblieben war38). Aus I und indirekt auch aus III geht deutlich hervor, daß Heinrichs Befehl nicht ganz wirkungslos geblieben ist. Gottfried nahm seine Drohungen zurück und versprach sogar den Juden Schutz39); Johannes, der Bischof von Speyer, ließ sie auf Veranlassung des Königs in befestigten Plätzen Zuflucht nehmen (auch nach der Verfolgung vom 3. Mai dauerten die Angriffe fort); schließlich läßt sich eine indirekte Wirkung des Befehls auf Egilbert, Bischof von Trier, quellenmäßig belegen. Der zweite Bericht teilt (s. o.) eine weitere Maßnahme Heinrichs mit; auf Veranlassung des Vorstehers Mos che ben Jekutiel aus Speyer erteilte er den unter Zwang getauften Juden die Erlaubnis, zu ihrer Religion zurückzukehren. Diese Tatsache wird durch lateinische Quellen bestätigt^?). Ja, diese ermöglichen uns erst, Jahr und Ort (Regensburg 1097) dieses Aktes zu bestimmen. 34) Breysig, a.a.O., S. 200. 3*) Frutolf, MG SS VI, S. 208. 36) Meyer von Knonau IV, S. 412. S7) vglsei*1 entschiedenes Auftreten bei der Besetzung des Naumburger Bischofsstuhles 1090: Chron. Gozecense (MG SS X, S. 149): Quoniam quidem contra antecessorum nostrorum decreta augustorum ad iniuriam Romani imperii qualemcumque personam eligere praesumpsistis, tarn regnum quam personam nostram offendistis. S. auch Meyer von Knonau IV, S. 296. 88) Gebhardt, Handbuch I, S. 379; vgl. auch Anm. 47. 39) Freilich wird hinzugefügt, daß die Juden in Köln und Mainz mit je fünfhundert Silberstücken (p 1 p T) Gottfried umzustimmen suchten. Er versprach ihnen daraufhin Hilfe und Schutz. Auch dies läßt sich mit den uns sonst über Gottfried bekannten Tatsachen in Einklang bringen, wonach ihn mehrfach „bei seiner Berührung mit geistlichen Stiftungen durchaus von aller frommen Gesinnung entfernte weltliche Erwägungen" leiteten (Meyer von Knonau IV, S. 514 ff.). Besonders für seine Rüstung zum Kreuzzuge brauchte er Geld; er verpfändete zu diesem Zwecke seine Güter und verkaufte sogar seine Burg Bouillon. Frutolf, SS VI, S. 208, zum Jahre 1097: Heinricus imperator ab Italia reaiens, Ratfeponam Baioariae urbem venit, ibique aliquamdiu moratus, Judaeis qui baptizari coacti sunt, iudaizandi ritum concessit Die Würzburger Chronik ed. Buchholz, S. 53: Imperator de Italia rediit et Judaeis coacte baptizatis judaizandi ritum concessit. Siehe ferner Meyer von Knonau V, S. 4. 48