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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 37

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 1
Article
Die Regensburger Judenstadt
Date
1931-01-01
Page
Seite 37 (sequence 20)
Language
German
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Adolf Schmetzer. Die Regensbnrger Jüdenstädt Für Gallien und das Merowingerreich, das zugleich fast alle deutschen Stämme umfaßte, sowie von den dort tagenden Konzilen weisen eine ganze Reihe von Urkunden nach, daß an vielen Orten Juden gewohnt haben, z. B. wird schon um 350 ein Bischof Simeon von Metz genannt, der jüdischer Herkunft war (Aronius Regesten). Ebenso findet man vielfach bezeugt (Aron. Reg.), daß im Karolingerreich allenthalben Juden wohnten, ebenso unter den Ottonen. Um 906 werden durch die Raffelstettner Zollordnung die alten Bestimmungen für Zölle erneuert, die in Bayern von Reisenden nach dem Osten zu erheben sind: jüdische und andere Kaufleute müssen den gesetzmäßigen Zoll (justum Theloneum) für Waren und Sklaven zahlen (M.G.Ls.III.480). Daraus folgt, daß seit der Römerherrschaft bis zum Jahre 981, wo erstmals ein Regensburger Jude bezeugt ist, an vielen Orten Deutschlands Juden gewohnt haben, jedenfalls auch in der Haupt- und Residenzstadt Regensburg. Aus allen diesen Ausführungen darf man wohl schließen, daß die um 330 im röm ischen Regensburg aufgekommene Judenstadt bis 1519, also nahezu 1200 Jahre lang fortbestanden hat. Im Lagerdorf sind die Juden wahrscheinlich schon früher ansässig gewesen. Demnach hätten sie in Regensburg ein viel älteres Heimatrecht, als die erst um 535 eingewanderten Bajuwaren, auch wenn man, wie noch darzulegen, eine kurze Unterbrechung in der Zeit um 500 annehmen will. Wer diesen Schluß für nicht hinreichend begründet halten wollte, müßte die besprochene auffallende Freihaltung der via sagularis und der via principalis als Zufälligkeiten hinstellen und außerdem folgende Vorgänge außer Acht lassen: Herzog Arnulfs Stadterweiterung um 919 zog die zwischen Bachgasse und Jakobshof gelegene sog. Neustadt in den neuen Mauergürtel ein. Wenn dabei auch die Umwallung von St Emmeram und der Herzogsburg am Aegidienplatz eine Rolle gespielt hat, setzt ein solch großartiges und kostspieliges Unternehmen unbedingt voraus, daß sich die Besiedelung schon auf die Neustadt ausgedehnt hatte, nachdem die von den Römermauern umhegte Altstadt zum größten Teil dem König und dem Bischof eignete, im Nordwesten aber als Geschäftsviertel voll besetzt, sogar die via sagularis durch Wohnstätten schon eingeengt war. Daß im 8. Jahrhundert der bischofseigene Grund von Obermünster und vom späteren Mittelmünster höchstens von einzelnen bürgerlichen Wohnstätten besetzt sein konnte, obwohl der frei werdende Teil des Römerlagers einst von den hereinziehenden Dörflern jedenfalls voll ausgenützt wurde, ist damit zu erklären, daß nach der starken Entvölkerung in den Stürmen der Völkerwanderung die zuströmenden neuen Siedler das dem Donauverkehr und dem Markte näher liegende Gelände zunächst innerhalb, dann auch westlich außerhalb der Mauern bevorzugt haben, somit im Süden Raum für klösterliche Niederlassungen frei war. Unter solchen Umständen werden damals, d. h. innerhalb einiger Jahrzehnte vor und nach dem Jahre 500, auch die 37

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