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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 31

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 1
Article
Die Regensburger Judenstadt
Date
1931-01-01
Page
Seite 31 (sequence 14)
Language
German
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Adolf Schmelzer. Die Regensburger Judenstadt bürg, S. 100) anzunehmen scheint. Eine solche Konzession, die zugleich den Zugang zu S. Kassian und zur Augustinerkirche beeinträchtigt und Schlosser- und Pfarrergasse zu Sackgassen gemacht hätte, würde man den Juden niemals bewilligt haben. Vielmehr muß die hier anzunehmende Grenzmauer der Judenstadt den Verkehrsweg zwischen Schlosser- und Gesandtenstraße offen gelassen und von der Gegend des Ritualbades, an der Synagoge vorbei, zum Westtor bei der Volksschule geführt haben, sodaß der Zugang zur Wahlenstraße frei blieb. Hierfür läßt sich sogar ein urkundlicher Nachweis erbringen. Im Jahre 1332 wurde eines Abends „vor der Juden schul under dem Tächlein" ein Schüler, der Bier holen sollte, von heimkehrenden Trunkenbolden erstochen (R. U. 680). Der Vorgang muß sich auf einer öffentlichen Straße bei der Judenschule, d.h. bei der Synagoge abgespielt haben, wo außen an der jüdischen Grenzmauer wohl ein kleines Vordach für Feuerleitern oder dergl. angebracht war. — Beim Eingang in die Gesandtenstraße bildete der die Bachgasse und vorher zwischen Bachgasse und Wahlenstraße herunterlaufende Vitusbach ein Wasserbecken, eine sog. Hüllung; die darüber führende Brücke hieß die Judenbrücke. Wie die für unsere Untersuchung weniger belangreiche Nordgrenze der Judenstadt zwischen den Toren in der Residenzstraße und in der Tändlergasse verlief, läßt sich beim Fehlen aller Ueberlieferungen ungefähr nach den heutigen Eigentumsgrenzen angeben. Danach hätte die Judenstadt an die Anwesen Residenzstraße 2 (Hypotheken- und Wechselbank) und Tändlergasse 9 (Münchener Hof) gegrenzt, sowie an die Rückgebäude von Domplatz 7 (Coppenrat). Daß Judenhäuser über diese gefundenen Grenzen hinausgegriffen haben, läßt sich nirgends nachweisen; wohl aber reichte an einzelnen nicht immer genau erkennbaren Stellen christlicher Besitz herein, der stets als „inter Judaeos" bezeichnet wird: zwei Grundflächen beim Rohrerhof, der Schulhof und das alte Spital sind bereits erwähnt; dazu kommen ein Grundstück des Domkapitels im Jahre 1242 (Längs Reg. II 328) und drei Häuser, die der Propst Ulrich von Tunau 1393 der alten Kapelle schenkt (Schmids Reg. I Nr. 464). Aehnlich wie das Spital können diese Liegenschaften in christlichen Besitz gekommen sein als Preis dafür, daß man den Juden besondere Vergünstigungen eingeräumt hat (z. B. Erweiterung ihrer Stadt gegen Süden?); sie scheinen aber ständig an Juden verpachtet gewesen zu sein. Fünf Tore konnten festgestellt werden, und zwar am Spielhof, in der Dreihelmengasse, Residenzstraße und Tändlergasse, endlich bei der Volksschule, von denen das erstgenannte, wie oben wahrscheinlich gemacht, im 14. Jahrhundert verschüttet worden ist, sodaß der anonyme Chronist in Oefele II, 516 mit vier Toren recht behielte. Mit einiger Sicherheit läßt sich auch erkunden, wie die Verkehrsräume angeordnet sein mußten, um die Wohnungen von rund 600 Menschen zugänglich zu machen und außerdem noch einige Freiflächen zu bieten. Am Standort der Synagoge im Süden als Mittelpunkt der religiösen, geistigen und bürgerlichen Betätigung war wohl 31

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