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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 28

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 1
Article
Die Regensburger Judenstadt
Date
1931-01-01
Page
Seite 28 (sequence 11)
Language
German
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Adolf Schmetzer. Die Regensburger Judenstadt eingesäumten Vorhof errichtet, der dem 1881 eingegangenen Gasthof „zu den drei Helmen" (Landshuter Herberge) zugehörte, aber bis 1792 stadteigen war (Gump., S. 1765). Jedenfalls ist 1519 die Hauptfläche der Judenstadt zunächst Eigentum der Stadt geworden. Mit diesem Stadel scheint es eine besondere Bewandtnis gehabt zu haben. Kurz nach ihrem Auszug forderten die Juden vollen Ersatz für ihre Pfalz (palatium, Gemeindehaus), für ihre Synagoge, den Friedhof und für allen erlittenen Schaden (Gemeiner IV, 378). Außer der Synagoge hatten sie also noch ein Gemeindehaus, in dem wohl Versammlungen und Feste abgehalten wurden; denn die Prager Juden hatten ein Rathaus, die Augsburger ein Tanzhaus, die Speyerer ein Tanz- oder Brauthaus (Maurer, Gesch. d. Städteverfassung in Deutschland). Unser Judenstadel mag ebenfalls diesen Zwecken gedient haben, da auch im Kornhaus der Stadt Regensburg auf dem Jakobshof im 15. Jahrhundert Tänze und Lustbarkeiten stattfanden. Da der ganze Baublock nördlich der Dreihelmenstraße dem Domkapitel gehörte, wird der Straßenabschluß noch vor dem Ostende der Staatsbank gewesen sein. Dazu paßt sehr gut, was das Domkapitelsche Registraturbuch von 1642 beim Jahr 1427 (S. 326) sagt: „Vertrag zwischen Jakob Seeburg Thombprobst und den Juden von R. von wegen angehenkhter Thür, die die Juden an die Thombprobstey gegen der Judengassen angehenngt, desswegen sie dem Thombprobst zu Weihnachten järlich 12 s (Schilling) geben und dasselbe Thürl zum längsten oder spätesten sperren und am frühesten, ehe man die andern Thor öffnet, aufthun sollen." Offenbar ist die Türe nicht erst 1427 „angehängt" worden, sondern es mußte die Erlaubnis für ihr Bestehen bei jedem neuen Propst wieder nachgesucht werden. Judengasse war ein Sammelname für alle Gassen der Judenstadt und ist nach deren Zerstörung allein für die Straße zwischen Neupfarr- und Domplatz beibehalten worden; zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde daraus die Residenzstraße. In der Residenzstraße reichen die Kellermauern der westlichen Häuserreihe bis in die Mitte der Straße hinein; ein Zeichen, daß die alte Judengasse nur 41/2 bis 5 m breit war und erst nach 1519 einseitig unter Aufführung neuer Gebäude an der Westseite erweitert worden ist. Jedenfalls muß in ihr ein Abschlußtor gestanden haben. Walderdorff sagt, die Heuport, das Heutor oder porta foeni zwischen Coppenrathaus und Residenz sei wahrscheinlich ein Tor der Judenstadt gewesen (R. 109, 489). Dagegen lesen wir in Gemeiners Regesten: 1435 besaß das Domkapitel ein Haus an der Heuport zunächst an dem Judentor. Daraus geht hervor, daß dieses Haus die alte Dompropstei und daß Heuport1) und Judentor zwei verschiedene Dinge waren. *) Die älteste Nachricht von einer porta foeni ist v. J. 1270 (Diplomat. S. Johann); der Name begegnet uns dann in zahlreichen Urkunden vom 14. bis ins 18. Jahrhundert in mannigfaltigen Formen, wie Hawbortt, Häwbart, Heywort, Heuwart. Aus dem Regensburger Urkundenbuch (M. B. LIII) geht hervor, daß Familien „an der Hawbart" oder ähnlich hießen, also in dieser 28

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