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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 1 · p. Seite 27

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 1
Article
Die Regensburger Judenstadt
Date
1931-01-01
Page
Seite 27 (sequence 10)
Language
German
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Adolf Schmetzer. Die Regensburger Judenstadt 2. Der Baumgarten des Dechants von St. Johann umfaßte die Anwesen E 62 und 63. Der Bürger Otto Sauerkauf stiftete hier 1406 die Heilig-Geistkapelle und 1430 eine Meßpfründe und ein ewiges Licht darin (Gemeiner III, 12). Nach Profanierung der Kapelle während der Reformation tat sich hier die Weinwirtschaft zum Pfau auf, die 1575 schon bestand (Walderdorff 485). 3. Die in der Urkunde noch erwähnten zwei anderen Häuser sind wohl E 66 (Bardtenschlager) und E 65 (Apotheke). 4. Das Haus des Juden Nachmann, das in den Spielhof vortritt, zunächst vor E 67, dem verkauften Haus, steht und an den Dechantsgarten angrenzt, war auf dem Grund des Hauses E 68, das 1911 abgebrochen und als Bauplatz für die Handelsbank verwendet wurde. In dem Ostendorferschen Holzschnitt sind rechts von der hölzernen Kapelle zur Schönen Maria offenbar die Ruinen des Ritualbades und eines zweiten, dahinter stehenden Hauses zu sehen, während zwischen diesen und der Kapelle ein kleiner unversehrter Giebel hervorschaut, der wohl zu E 67 gehörte. Es ist somit kaum zweifelhaft, daß E 68 das äußerste Haus der Judenstadt war, und höchst wahrscheinlich, daß von hier etwa gegen E 71 eine Abschlußmauer verlief, die ein Tor enthielt. Die etwas rätselhafte Erwähnung eines Steinbergs, der 1348 samt dem Haus E 67 an einen neuen Eigentümer überging, läßt sich vielleicht so deuten, daß das genannte Tor durch einen äußeren Steinwall verschüttet war. Von der Wahrscheinlichkeit dieser Annahme und von den Mauern und Toren der Judenstadt überhaupt wird noch die Rede sein. Der Domherr Heinrich von Abensberg schenkt im Jahre 1138 dem Kloster Rohr mehrere Liegenschaften in Regensburg (R. U. 23), darunter den Rohrer Hof E 61, Pfauengasse 4 (Gemeiner I, 227), der 1556 in Privathände überging. Um 1150 überläßt ein hiesiger Bürger Adalbert zwei Grundstücke „inter Judaeos" dem Kloster Rohr, die also in den jüdischen Besitz hineinreichten (inter, nicht ad) und wohl Zusammenhang mit dem Rohrer Hof hatten. Im Jahre 1287 bestätigt Bischof Heinrich II. einen Vertrag über eine gemeinschaftliche Abortgrube zwischen dem Rohrer Hof und dem Haus des Juden G n e n 1 i n (R. U. 143). Daraus bestimmt sich die Grenze der Judenstadt an dieser Stelle, zugleich Gnenlins Haus ungefähr als die Südhälfte des Hauptwachgebäudes samt dem entsprechenden, östlich ausschließenden Hofteil. Dimpfels Chronik berichtet, daß bei der Zerstörung von 1519 unter anderen auch der (Juden-) Stadel hinter der Dompropstei verschont geblieben sei, woraus die Hauptwache, Drechsler- und Tändlerläden gemacht werden (d. h. nach dem späteren Abbruch des Stadels). Die 1468 vollständig umgebaute alte Dompropstei E 57 umfaßte die Staatsbank Residenzstraße 3 und die sogenannte Residenz Domplatz 6. Der Judenstadel nahm also das Eckhaus Dreihelmstr. 2 (Fischl) und die angrenzende Nordhälfte des Hauptwachgebäudes ein. Im Jahre 1883 wurde dieses Eckhaus in dem von kleineren Bauten 27

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