Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 (Januar 1931) · p. Seite 295

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 4 (Januar 1931)
Article
Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten
Date
1931-01-01
Page
Seite 295 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2259275-2259282-2259287-2260692--3196-2260789
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Alexander Pinthus. Studien über die bauliche Entwicklung der Judensassen in den deutschen Städten Beziehung zwischen Wohnung und Lebensbedingungen. Wenn wir nach den vorliegenden Beschreibungen das jüdische Wohnhaus auf Grund der Einteilung, die Stiehl in seinem grundlegenden Werk: „Wohnbau des Mittelalters" (S. 137 u. 146) gewählt hat, rubrizieren wollen, so tritt uns das jüdische Haus mit wenigen Ausnahmen als das typische Kleinbürgerhaus entgegen. Abgesehen von den Maßnahmen, die mancherorts zur Unterbringung einer größeren Bewohnerzahl erforderlich waren und allerdings recht einschneidend wirkten, weisen die jüdischen Wohnhauser keine formalen Unterschiede gegenüber den sonst üblichen auf. Eine besondere Eigenart der jüdischen Häuser zu finden, dürfen wir schon deswegen nicht erwarten, weil etwa aus südlichen Ländern überlieferte Wohnformen dem veränderten Klima und den andersgearteten Baustoffen weichen mußten. Ob eine religiöse Tradition, wie bei den Kultbauten, für das Wohnhaus überhaupt in Frage kommt, ist mir nicht bekannt. Die religiösen Vorschriften, die sich auf das Haus beziehen, verlangen nur ein Geländer um das Dach (5. Moses 22, 8) und das Anheften der Mesusa (Pergamentstreifen mit dem jüdischen Hauptgebet) an die Türpfosten (5. Moses 6, 9). Während die erste Vorschrift wohl nur für flache Dächer in Frage kommt, bedarf die zweite keiner besonderen konstruktiven Vorbereitung. Den vorgeschriebenen Handwaschungen mögen die auch sonst in besseren Bürgerhäusern üblichen Waschbecken im Wohnzimmer gedient haben1). Die einzige Vorrichtung religiöser Art, die zuweilen mit dem Hause fest verbunden ist, ist die Laubhütte. In Wien (Not. 30) und Hamburg2) war die Verwendung eines Bodenraumes mit aufklappbarem Dach üblich, während in Köln (Not. 63) und Frankfurt (Not. 40) die leichtgebauten Hütten nur für die Dauer des Festes im Hofe errichtet wurden, die Konstruktion des Hauses also auch nicht beeinflußten. Dem religiösen Bedürfnis entspricht schließlich noch die Bereitstellung eines besonderen Lernzimmers im Hause eines Gelehrten, soweit Raum und Mittel zur Verfügung standen3). Eine Ueberlieferung hergebrachter Hausformen konnte auch deswegen nicht zur Auswirkung kommen, weil den Juden ein entwickelter Bauhandwerkerstand fehlte. Im 14. und 15. Jahrhundert wurden Judenhäuser sogar von Amts wegen durch Ratshandwerker errichtet (Hildesheim, Frankfurt, Erfurt). Es ist daher sehr erklärlich, daß. die Judenhäuser durchaus den sonst üblichen Bürgerhäusern entsprachen, was auch aus dem Besitzwechsel, dem Erwerb von Christenhäusern durch Juden und der Weiterbenutzung von Judenhäusern durch Christen hervorgeht.!) Vogts: „Das Kölner Wohnhaus", S. 11, s. a. G. Hirt: „Das deutsche Zimmer", München u. Leipzig 1886, S. 22: Die Begrüßung im Zimmer. 2) Goldenberg: „Kultus und Profanbau", S. 70. Abb. solcher Laubhütten aus dem 18. Jahrh. im Dachgeschoß vgl. in „Jewish Encyclopadia", Art. „Tabernakles", sowie die Illustr. Ausgabe der Denkwürdigkeiten der Glückel v. Hameln, Berlin 1923. 3) Denkwürdigkeiten der Glückel v. Hameln, S. 43. 295

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.