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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 (Januar 1931) · p. Seite 294

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 4 (Januar 1931)
Article
Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten
Date
1931-01-01
Page
Seite 294 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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Alexander Pinthus. Studien über die bauliche Entwicklung: der Judengassen in den deutschen Städten das mittlere 11, auf das obere 10 Fuß entfallen. Jedes Haus darf nur ein Zwerchhaus und einen Ueberhang von einem Schuh über dem Mauerwerk haben. Der untere Stock muß aus Stein sein. § 5. Die schmalen Häuser dürfen nicht für sich besonders: errichtet, sondern müssen in andre Häuser verbaut und mit einem gleichen Dachstuhl versehen sein. § 6. 17 bis über die Dächer gehende Brandmauern, 8 auf der Ost- und 9 auf der Westseite sind in gleichen Abständen zu errichten. Die äußersten Häuser der Gasse, dem Zeughause gegenüber, sind massiv zu erbauen. § 12. In jedem Hause darf nur ein gewölbter Keller sein« Zwei oder gar drei Keller übereinander sind verboten. Die Kellerlöcher sollen aufrecht, nicht liegend gemacht werden (a. a. O., S. 344/45). 71.) 1691, Mannheim:......5. sollen die Juden, so zu Mannheim bereits gewohnt oder noch dahin von uns angenommen werden, von der Zeit an, daß unsere Stadt Mannheim mit Sicherheit wieder aufgebaut werden kann, im ersten Jahr ein Haus von zwei Stockwerk hoch, daran der Vorgiebel von Steinen und jedes Stockwerk 10 oder 11 Schuh unter dem Balken, item 30 Schuh breit an der Gasse, auch so tief oder lang sei, mit guten gewölbten Kellern, ohnfehlbar zu bauen......schuldig und gehalten sein (L. Löwenstein: „Gesch. d. Juden in der Kurpfalz", S. 115, Anm. 8). 294

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