Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 (Januar 1931) · p. Seite 292

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 4 (Januar 1931)
Article
Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten
Date
1931-01-01
Page
Seite 292 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2259275-2259282-2259287-2260692--3193-2260786
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Alexander Pinthus. Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten 50. ) 1601, Hannover: Notariatsurkunde über die Revision einer Privatsynagoge (Zuckermann: „Dokumente zur Geschichte der Juden in Hannover", Hannover 1908, S. 35).......„hab ich mich ... An den ortt, da die Juden am Sonnabend Ihre beisammenkunft pflegen zu halten verfuget und in Wahrheit befunden, daß es ein gemein Wohnhaus, . . . Und hat derselbe inquilinus in solchem hause in seiner Wohnung erstlich das räum uff der Dheel, darnach eine feine Küche, große Stube und Schlaf Cammer darbey ist dan Untin in selbigem Hause, nicht Zwar nach der Gassen weg, Sondern dahinten Im logement eine kleine Cammer, Ungeferlich Zwelff Schuch langk und Acht Schuch weitt oder breidt, darin die Juden Ihre Beisammenkunft, wie sie selber berichten, wöchentlich haben . . . 51. ) 1695: Passahmahl. Kupferstich der Amsterdamer Hagadah („Die Amsterdamer Hagada", Jüd. Bücherei, Bd. 5, S. 5). 52. ) 17. Jahrh., Wien: gemalte Zimmer und solche mit Gipsputz (siehe oben, Notiz 25—31). 53. ) Um 1700, Frankfurt a. M.: Ausstattung von jüdischen Häusern (Kracauer, „Geschichte der Judengasse in Frankfurt", S. 330, dort zitiert nach Schnapper-Arndt, „Mitteilungen über jüdische Interieurs zu Ende des 17. Jahrhunderts" in: Geigers Zeitschr. f. d. Gesch. d. J. in Deutschland, II, S. 182 ff., und nach Urkunden aus Frankfurter Archiven), Die einfacheren Möbel sind meist aus Tannenholz und gestrichen. Bei reicheren daneben Nußbaum und Eichenholz. Die Bettladen — bei beengtem Räume oft Ausziehbettladen — haben teilweise Betthimmel mit zweigeteiltem leinenen, blau und weiß gewürfeltem Vorhang und dem Kranz (wohl Ueberhang). Wohnungsausstattung eines ärmeren Juden, des Seligmann zur goldenen Krone: In dem vornehmsten Räume, der Wohnstube, befindet sich eine grün angestrichene Bettlade . . . ., ein alter Nußbaum-Ausziehtisch, 1 Zinnen Handfaß mit dem Becken, 1 grün angestrichen Tresour (Büffet) mit 2 Türen, 2 Leuchter, 1 großes Messingbecken, 4 dito Wandleuchter, 3 messinge Sternlampen, 1 Spiegel in einem schwarzen Rahmen, 3 Hirschköpf, Zinnwerk usw. Die zweite Stube enthält außer dem Bett (tannene Ausziehbettlade) und zwei tannen Kisten, von denen eine grün angestrichen ist, gar keine Möbel. Im Speicher (Bühne) und in 3 der 4 Kammern sind ebenfalls Bettladen. Sonst enthalten sie kein Mobiliar. Zum Aufbewahren von Wäsche und Kleidern dienen Kisten und Fässer; nur in Kammer Nr. III befindet sich ein eintüriger alttannener Schrank. In dem Hause des Elkan Moses zum Vogelsang dient die Wohnstube nicht zugleich als Schlafraum. Sie ist ausgestattet mit einem eichenen Ausziehtisch, mit Sesseln und Lehnstühlen. 54. ) 18. Jahrh., Frankfurt a. M.: Die Wände in den Häusern der Wohlhabenden mit Holz getäfelt, in einfachen Tönen oder Darstellungen aus der biblischen Geschichte gestrichen. In den Wohnzimmern neben gemalten Tapeten auch solche aus Seide und Leder und in Stuck ausgeführte, reich ornamentierte Decken (Kracauer: „Frankfurt", S. 386/87). 55.) ca. 1670, Cleve: „Großes Prunkgemach, das mit goldenem Leder ausgeschlagen war" (Denkwürdigkeiten der Glückel Hameln, 1646— 1719, übersetzt von Dr. Alfred Feilchenfeld, Berlin 1913, S. 120). 56. ) 1695: Küche und Wohnzimmer nach Darstellungen der Amsterdamer Hagadah bei Kohut, a. a. O., SS. 108, 112. c) Bauvorschriften. 57.) 1180, Würzburg: Hauserwerb eines Juden von einer Bürgerin. Vertrag mit dem Nachbar. Gleiche Rechte, nur dem Juden Fenster mit Aussicht auf den Hof des Christen untersagt. Fenstergröße, eine Elle hoch, eine Elle breit. (Aronius, „Regesten", S. 133, Nr. 312). 292

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.