Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 4 (Januar 1931)
- Article
- Die Münchener Judenschaft 1750-1861
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 281 (sequence 20)
- Language
- German
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Arthur Cohen. Die Münchener Judenschaft 1750—1861 Hauptsächlich neu auftauchende Fabrikationszweige, z. B. in der chemischen Industrie wurden gerne gewählt. So finden wir in den Akten je einen jüdischen Pottaschen-, Leder-, Spiegel- und Glaswaren-, Seifen- und Kerzen-, Farben-, Tinten, Siegellack-, Essigfabrikanten, Stärkefabrikanten. Offenbar waren in diesen Gewerben, die vielfach mit „Privilegien" (heute Patent genannt) ausgestattet waren, die im Gewerberecht, namentlich in der Zunftverfassung liegenden Hindernisse nicht so groß 54); auch mochten gerade sie die Unternehmungslust ehemaliger Händler gereizt haben. Was den Handel betrifft, so sehen wir schon damals die Münchener Jude» fast alle Handelszweige ausüben. Wir treffen an: Schnittwaren-, Vieh-, Häute-, Spezereiwaren-, Hopfenhändler, Wein-, Zigarren-, Leder-, Eisen- und Antiquitätenhändler, jedoch überwiegt der Textilwarerihandel in seinen verschiedenen Schattierungen als Tuchhandel, Seidenwarenhandel, Kurzwarenhandel etc. Auch die feineren, an Kunst oder Wissenschaft anstreifenden Gewerbe der Graveure, Goldschmiede, Optiker fehlen schon damals nicht. Im allgemeinen war der Aufstieg zu gehobenen Erwerbszweigen, namentlich innerhalb des Handelsgewerbes, deutlich und echt, und das Mißtrauen, das die ausführenden Behörden gegenüber der Erweiterung der gewerblichen Befugnisse der Juden an den Tag legten55), erwies sich nach relativ kurzer Zeit als unbegründet. Daß das Berufsleben der Münchener Juden mannigfaltiger geworden war, welchen Umfang namentlich das Gewerbe schließlich angenommen hat, zeigt auch die oben S. 275 erwähnte Zählung von Anfang 1848. Es wurden nämlich bei einer Familienzahl von 152 (in München und Umgebung) gezählt: Groß- und Detailhandel mit Buchführung 59, Gewerbe und Handwerke 57, selbständiger Betrieb der Landwirtschaft (nur in der Umgebung) 5, Not- und Schacherhandel 0, Rabbiner und Lehrer 6, andere Erwerbszweige 22, zusammen 149. Ein ähnliches Resultat lieferte die bald darauf erfolgte Erhebung vom 31. März 1851 (vgl. oben S. 276). Von 163 Familien (nur München) lebten 42 vom Handel (en gros und endetail), 50 von „ordentlichen Gewerben", israelitische Kultusbeamte (Rabbiner, Vorsänger, Schächter) waren 7, 64 Familien ernährten sich von freien 'Erwerbsarten im Sirene des Gewerbegesetzes (Herstellung von Erzeugnissen der Kunst, von Gegenständen des Luxus und der Mode etc.). Beinahe ebenso groß sind die Ziffern, die in einem Schreiben der israelitischen Kultusgemeinde München an den Stadtmagistrat vom 29. November 1852 enthalten sind. Der Magistrat hatte beim Ministerium den Antrag gestellt zu veranlassen, daß bei der Erteilung der Realkonzession an Juden, wenn dadurch die Matrikelzahl überschritten würde, strenger verfahren werden möge. Zur Begründung ihres Einspruches dagegen macht die Kultusgemeinde folgende Angaben: 54) Die Polizeidirektion spricht gelegentlich von „Juden, welche durch Erlangung eines Privilegiums ihre Umtriebe zu decken suchen". 55) Der Stadtmagistrat München am 5. Januar 1820: „Die Errichtung von Fabriken, Großhandlungen und gewöhnlichen Kramläden soll keine Ansässigmachung eines Juden mehr begründen. Alle diese Erwerbszweige sind bei ihnen leere Vorwände, unter welchen sie alle nur immer die alten Judengeschäfte betreiben. Da gäbe es Großhändler, deren einzige Waren die Staatspapiere sind, Pottasche-, Rouleaux-, Tapeten- und andere Fabriken, die blos in den Akten existieren, und Kramläden, die ledigen "Juden überlassen sind, während die Prinzipale ihrem vorigen Gewerbe nachlaufen" (Akten des Stadtmagistrates betr. Wirkungen des Judenediktes, jetzt im Stadtarchiv). 281