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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 (Januar 1931) · p. Seite 270

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 4 (Januar 1931)
Article
Die Münchener Judenschaft 1750-1861
Date
1931-01-01
Page
Seite 270 (sequence 9)
Language
German
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Arthur Cohen. Die Münchener Judenschaft 1750—1861 hutsamer Schritt zur Emanzipation der Juden gewertet werden, weil die Juden für völlige Gleichberechtigung noch nicht reif seien und zum bürgerlichen Leben erst erzogen werden müßten. Noch nicht ganz überwunden ist auch die Auffassung vom Judenschutz als einem „nutzbaren Regal". Den Juden sollte soviel Atemfreiheit gelassen werden, daß sie den Nutzen leisten konnten, den man sich von ihnen für die Wirtschaft und das Finanzwesen versprach; daher die plutokratische Note des Regulativs. Die Gegenstände, mit denen der Jude Handel treiben durfte, sind so ziemlich alle aus der merkantilistischen Literatur als solche bekannt, die zum Wohlstand eines Landes beitragen oder den Luxus fördern. Die Vorschrift, daß der Jude nur heiraten darf, wenn er bereits über erhebliches Vermögen verfügt, das Erfordernis des Besitzes von 1000 Reichstalern zeigt, daß man den Juden nicht als solchen, als Menschen, als Staatsbürger wollte und schützte, sondern als Quelle und Träger des so sehr begehrten Geldkapitals. Diese Einordnung der Juden in den sozialen Organismus des damaligen Staates war völlig im Einklang mit ihrer tatsächlichen Stellung. Aus den Untersuchungen von Sundheimer, die sich bis 1802 erstrecken, und aus der ebenfalls aus Archiven schöpfenden Darstellung von Ludwig Hümmert27) ergibt sich die überraschende Tatsache, daß die Juden für Bayern in den napoleonischen Kriegen, für die Heeresverpflegung und finanziell, eine Bedeutung hatten, von der man bisher keine Ahnung hatte. Sundheimer, der sich zum Ziel gesetzt hat, die bekannten weitgehenden Behauptungen Sombarts über den Einfluß der Juden auf das Wirtschaftsleben an der Hand des bayerischen archivalischen Materials kritisch zu beleuchten, drückt sich vorsichtig aus (S. 307): die Juden haben in Bayern sowohl als Finanzleute wie als Heereslieferanten eine relativ rege Tätigkeit entfaltet, die in Anbetracht ihrer allgemein rechtlosen Stellung im Staate doppelt hoch zu bewerten ist, sie spielten eine gewichtige Rolle. Dies verstärkte sich in den nächsten Jahrzehnten; denn Hümmert schreibt S. 42 (darin deutlicher als Sundheimer, der, vielleicht allzu beschwert von seinen sorgfältigen und eingehenden archivalischen Studien, zwischen pro- Sombart und anti-Sombart keine gerade Linie findet): die jüdischen Privatbankiers hatten sozusagen die Hegemonie im Staatsanleihegeschäft28). Aehnlich ist die Stellung der Juden als bayrische Heereslieferanten, insbesondere im Verpflegungswesen: die Juden die einflußreichsten Heereslieferanten, die leistungsfähigsten Geldgeber des Fürsten. Die Juden haben den bayerischen Staat in gewissen kritischen 27) Die finanziellen Beziehungen jüdischer Bankiers und Heereslieferanten zum bayerischen Staat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. (Diss.) Commissionsverlag Ewer, München 1927. — Ueber den Einfluß der Juden auf das staatliche Finanzwesen im allg. vgl. den Art. im Jüdischen Lexikon Bd. II (von A. Cohen und F. Theilhaber). 28) Vgl. besonders Hümmert, S. 21: Die meisten der 1801—1808 vom bayerischen Staat aufgenommenen Anleihen (81 o/0) sind bei jüdischen Bankhäusern kontrahiert worden. 270

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