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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 4 (Januar 1931) · p. Seite 264

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 4 (Januar 1931)
Article
Die Münchener Judenschaft 1750-1861
Date
1931-01-01
Page
Seite 264 (sequence 3)
Language
German
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Arthur Cohen. Die Münchener Judenschaft 1750—1861 beleien, hier ganz wohl gefühlt zu haben, denn in den späteren Verzeichnissen finden wir viele Juden als schon lange in München lebend vermerkt Obwohl kein Ghetto bestand, so pflegten die Juden doch bestimmte Absteigequartiere vorzuziehen, die dann — mangels einer anderweitigen Unterkunft — auch als Wohnung beibehalten werden. Genannt werden der „Judenbranntweiner" (offenbar so genannt, weil die Juden bei ihm wohnten) und das (noch bestehende) Gasthaus zum Pogner, beide „im Tal" (der heute noch so genannten Straße). Im Verzeichnis von 1798 sind 9 Juden bezw. jüdische Familien genannt, die beim Judenbranntweiner wohnten. Bald wird über diese ghettomäßige Ansammlung geklagt6), bald darüber, daß „die Juden von besonderer Schachergattung" nicht mehr beim Pogner und beim Judenbranntweiner wohnen, sondern auch in Privathäusern sich einnisten und den ganzen Tag in der Stadt und außerhalb herumlaufen (19. Juli 1782). Der Beruf und Erwerb der damaligen Münchener Juden ist nicht schwer festzustellen; denn gerade hierüber gibt das Material Aufschluß. Eine Eingabe der „gesamten Zunft der verbürgerten Handelsleute und Krämer in München" an die Landesregierung (Beil. zu N. 4 v. 24.1.37) wirft den Juden vor, daß sie 1. mit allerhand Waren, Juwelen und Silbergeschmeid Handel treiben, 2. Geld auf Zinsen gegen tibermäßiges Interesse "herleihen, 3. mit Schuldscheinen Handel treiben, indem sie sie unter dem Nennbetrag (also mit Disagio) den Untertanen „abdrucken", wobei sie oft Waren über deren wirklichen Wert dreingeben; 4. die guten alten Geldsorten aufsuchen, darum von Haus zu Haus nachfragen, verschmelzen und außer Landes führen, so daß Mangel daran entsteht, und, wenn man deren bedürftig, sie mit Schaden wieder kaufen muß (Sortenhandel unter Ausnütz ung des Agios, der sich aus dem Unterschied zwischen Realwert und Nennwert ergibt — nach dem „Greshamschen Gesetz": schlechtes Geld vertreibt gutes Geld). 5. Erwähnt werden auch: Salznegotium und Pferdelieferungen; nur diese Geschäfte werden als zulässig (vgl. o. S. 263), dagegen 1 bis 4 als schädlich bezeichnet. Man mag diese Zusammenstellung als parteiisch und daher wenig zuverlässig bezeichnen; sie soll auch nur die Folie abgeben für eine genauere Feststellung, die aus amtlichen Aufzeichnungen gewonnen werden kann. In den „Beschreibungen der Judenschaft"7) von 1788 und 1798 ist nämlich bei jedem einzelnen Eintrag auch der Beruf bezw. Erwerb des Betreffenden angegeben. In derjenigen von 1788 sind genannt: Getreidehandel, Proviant- und Fouragelieferung zweimal, Pferdehandel dreimal, Juwelen-, Pretiosen-, Schmuck-, Galanteriewarenhandel 14mal, Altkleiderhandel dreimal, Silberhandel, Silberlieferung zur Münze zehnmal, Handel mit Wechselbriefen und Geldausleihen je zweimal. Diese Erwerbsarten verteilen sich auf 17 Einträge, weil bei den meisten Personen mehrere dieser Erwerbsarten genannt werden, in bunter Mischung; sogar Kleider- und Silberhandel finden sich vereinigt. Im Verzeichnis von 1798 verteilen sich auf 24 Einträge folgende Erwerbsarten. Genannt sind: Lieferungen zum Heer, Pferdehandel viermal, Juwelen-, Pretiosen-, Schmuck-, Galanteriewarenhandel 17mal, Altkleiderhandel dreimal, Silberhandel, Silberlieferung zur Münze sechsmal, Geldwechsel (Sortenhandel) fünfmal, Handel mit Wechselbriefen dreimal, Geldausleihen sechsmal. 6) „Im Eingang zur Pognerischen Behausung sitzen den ganzen Tag über eine Rotte von 6 bis 8 und noch mehr Juden" (1784). 7) In Wirklichkeit nur ausführliche Verzeichnisse (prot. Vernehmungen in tabellarischer Form). 264

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