Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 4 (Januar 1931)
- Article
- Zur Geschichte der Judenrechtswissenschaft
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 259 (sequence 5)
- Language
- German
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Georg Landauer. Zar Geschichte der Judenrechtswissenschaft handelt Rechte und Pflichten der Taufe; Verbot, aber positive Folgen der Zwangstaufe. Hier wird besonderer Wert beigemessen der Erörterung der Einzelfälle, wenn ein Teil eines jüdischen Ehepaares oder nur die Kinder oder nur die Eltern sich taufen lassen. Man kann sagen, daß Marquards Buch die ganze Literatur dieser Art beeinflußt hat. Mehr oder minder folgen ihm alle späteren Autoren in der Gliederung des Stoffes und lange Zeit auch in der Auslegung der Quellen. Häufig wird schon im 17. Jahrhundert die systematische Darstellung mit besonderer Berücksichtigung eines Einzelstaates versucht. Schon 1616 erscheint Johann Kitzel, De regali habendorum Judaeorum, mit besonderer Berücksichtigung von Hessen, 1622 Heinrich Kornmann, und auch das umfangreichere Werk von G. Th. Dieterich, De Jure et Statu Judaeorum (Marburg 1648, 2. Auflage 1661) ist insonderheit Hessen gewidmet. Ich erwähne weiter G. A. Struvius (Jena 1680), 1684 Christian Casper Maschow, De Juribus Judaeorum (gedruckt in Wittenberg 1742) *). Das 18. Jahrhundert bringt zahlreiche einflußreiche Arbeiten: Nach Tabor kommt Frankensteins Dissert. de Juribus Singularibus circa Judaeos (Leipzig 1722). Die beherrschende Schrift dieser Zeit ist der fast ein Jahrhundert lang gebrauchte Tractatus de Juribus Judaeorum von J. J. Beck (Nürnberg 1731). Das Buch ist besonders für Süddeutschland wichtig geworden und enthält zahlreiche Responsa, Gesetzesurkunden und Judeneidformeln. Bei Berücksichtigung der verständlichen Befangenheit in den Anschauungen der Zeit muß man diese Schrift (auch nach Zunz' hartem Urteil, Syn. Poes. S. 353, über dies „Recht der Juden", „das trotz 602 Quartseiten sehr klein ist") als einen wesentlichen Fortschritt auf dem Weg der Entwirrung des Sonderrechts der Juden bezeichnen. Unter" besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Braunschweig- Lüneburg schreibt 1741 J. H. Jung, De Jure recipiendi Judaeos, der Verhältnisse im Elsaß J. F. Fischer, Commentatio de Statu et Jurisdictione Judaeorum (Straßburg 1763), der Verhältnisse in Mecklenburg Trendelenburg (Bützow 1768), der Verhältnisse in Frankfurt 1751 Gottlieb Ettling und später J. W. Stark, De Judaeorum tolerancia (Tübingen 1782), endlich der Verhältnisse in Sachsen Christian Gottlieb Biener, De Jure regio recipiendi Judaeos (Leipzig 1790). Andere Untersuchungen sind der hergebrachten, wenn auch kaum noch effektiv vorhandenen kaiserlichen Juden-Oberhoheit gewidmet. Ich erwähne G. D. Hoffmann, De advocatia Imperatoris Judaica (Tübingen 1749). Zahlreiche Arbeiten führender Juristen wären noch zu verzeichnen bis zu der bedeutenden und einflußreichen aufklärerischen „Abhandlung von den besonderen Rechten der Juden in peinlichen Sachen" von *) Diese Schrift ist fälschlicherweise bisher von allen Autoren und Katalogen, von J. J. Beck bis zur Preußischen Staatsbibliothek, dem Caspar Ziegler zugeschrieben worden. Ziegler war lediglich der präsidierende Dekan der Wittenberger Fakultät bei Maschows Dissertation. 259