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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-10-01 · Heft 3 (Oktober 1930) · p. Seite 245

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 3 (Oktober 1930)
Article
Bekanntmachungen des Konsistoriums der Israeliten zu Kassel aus den Jahren 1808-1813
Date
1930-10-01
Page
Seite 245 (sequence 4)
Language
German
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S. Steinberg. Bekanntmachungen des Konsistoriums der Israeliten zu Kassel aus den Jahren 1808—1813 Königs. In ihren Mauern wohne Friede, in ihren Schlössern Sicherheit. Erhöre o Ewiger! das Gebet Deines Volkes und nimm es mit Wohlgefallen auf! Amen." Psalm Cap. 21, 45, 61, 72, 111. Ein in leicht verständlichem Hebräisch gehaltenes Gebet wurde wahrscheinlich beim Sabbatgottesdienst vorgetragen. Eine diesbezügliche Anweisung habe ich allerdings nicht vorgefunden. In dem folgenden Verordnungsblatt an Levy Gumpel Samson wird demselben seine Ernennung zum Syndikus mitgeteilt: „Kassel, am 28. März 1809. Durch ein heute erteiltes arriete Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern, sind Sie auf unsern Antrag zu einem der Syndiken der Israelitischen Gemeinden ernannt worden. Indem wir das Vergnügen haben, Ihnen dies hierdurch bekannt zu machen, bemerken wir, daß Ihnen das Erforderliche wegen Ihrer Instruktion und Verpflichtung demnächst von uns zugefertigt werden solL Wir versichern Sie unserer Achtung Konsistorium der Israeliten (Unterschriften)." Es folgt eine Bekanntmachung „An die sämmtlichen Israelitischen Familien in diesem Königreiche", die uns über die dringendsten Aufgaben des Konsistoriums unterrichtet: „Da nunmehr die Ernennung und Einsetzung der Rabbiner und Syndiken unter höchster Genehmigung erfolgt ist, so sei unser erstes Augenmerk auf die Bildung und den Unterricht der israelitischen Jugend gerichtet. Es sollen daher die einzusetzenden Religions-Schullehrer von uns geprüft und bestätigt werden; wir werden für die Abfassung zweckmäßiger Lehrbücher der Religion sorgen, und solche in allen israelitischen Schulen einführen; es soll ferner die Verfügung getroffen werden, daß den armen Kindern (männl. und weibl. Geschlechts) dieser Unterricht frei erteilt werde; besonders aber werden wir uns die Erweiterung und Vermehrung der vorhandenen Erziehungsanstalten angelegen sein lassen, worin die Knaben vermögender Eltern gegen eine zu bestimmende Bezahlung, die der Armen aber unentgeltlich erzogen und unterrichtet werden sollen; wie wir nicht weniger allhier in der Residenz Kassel eine Lehr- und Bildungsanstalt für künftige Rabbiner und Schulmänner errichten werden. Da nun die Anzahl der für das erste Jahr frei aufzunehmenden Knaben auf 50 bestimmt worden ist; so wird solches in der Absicht hierdurch bekannt gemacht, damit diejenigen armen Hausväter, welche die freie Aufnahme ihrer Kinder wünschen, sich mit Beibringung der Beweise ihres Unvermögens und mit Angabe des Alters der aufzunehmenden Knaben an die Rabbiner ihrer Bezirke wenden mögen, welche die darüber zu machenden Listen an uns einsenden, wornach wir die Wahl der Knaben durchs Los bestimmen werden. Die Syndiken der Israeliten werden die gegenwärtige Bekanntmachung in allen Synagogen ihrer Bezirke vorlesen, und zu jedermanns Einsicht anheften lassen. Kassel, den 26. April 1809. Konsistorium der Israeliten." Der Bekanntmachung war ein Begleitschreiben — Kassel, den 4ten Mai 1809 — beigefügt, in dem der Syndikus ersucht wird, die Bekanntmachung, von der mehrere Exemplare beilagen, in allen ihm untergebenen Gemeinden zur Kenntnis zu bringen. Auf der Rückseite des Schreibens bemerkt der Syndikus, daß er den Avertissement an Salomon Cohen in Hornburg, Hertz Jacob in Goslar und Moses Meyer in Schöningen gesandt habe. 245

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