Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-10-01 · Heft 3 (Oktober 1930) · p. Seite 246

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 3 (Oktober 1930)
Article
Bekanntmachungen des Konsistoriums der Israeliten zu Kassel aus den Jahren 1808-1813
Date
1930-10-01
Page
Seite 246 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259282-2259286-2260547--3107-2260666
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

S. Steinberg. Bekanntmachungen des Konsistoriums der Israeliten zu Kassel aus den Jahren 1808—1813 Unter dem 29. Mai 1809 erhält der Syndikus ein von Jacobson persönlich unterzeichnetes Schreiben, das ihn auffordert, sich eines Amtssiegels zu bedienen, „es auf Kosten der Hauptkasse in Messing stechen zu lassen, und den Betrag demnächst in Ausgabe setzen zu lassen"5). Es sollte die Unterschrift „Königreich Westphalen" und in der Mitte die Worte „Israelitischer Syndikus zu Wolfenbüttel" enthalten. Unter dem 7ten Juni 1809 ging folgende Verfügung ein: „Der 3te Artikel der Syndikenpflichten schreibt vor, daß ein Synagogen- Einzugsgeld an die Vorsteher derjenigen einzelnen Gemeinden, zu welcher ein neuer Ankömmling gehört, dafür entrichtet werden solle, daß derselbe Teil an den gottesdienstlichen, auch übrigen Gemeindeeinrichtungen nehmen, und seine loten auf dem Gemeindegottesacker beerdigen lassen darf. Leichterachtlich kann dieses Einzugsgeld, das bloß zum besten der einzelnen Gemeinden entrichtet wird, nicht überall gleich sein; indem die eine Gemeinde weit vorzüglichere Gemeindeanlagen und Besitzungen hat als die andere. Wir ersuchen demnach die Herren Syndiken hierdurch, daß Sie uns binnen 4 Wochen einen Bericht, jeder von seinem, durch das gedruckte Verzeichnis bezeichneten Bezirke, erstatten mögen, in welchem Sie uns anzeigen, wieviel das Einzugsgeld in Ansehung jeder einzelnen Israelitischen Gemeinde Ihrer Bezirke, Ihrer Meinung nach betragen könne. Es versteht sich, daß zu Einsammlung der deshalb erforderlichen Nachrichten die Herren Vorsteher der einzelnen Gemeinden, sowie überall zu Erfüllung Ihrer Amtsgeschäfte, Ihnen hülfreiche Hand leisten müssen. Empfangen Sie die Versicherung unserer Achtung! Königlich Westphälisches Konsistorium der Israeliten Berlin Merker, Sekretär." (Weitere „Bekanntmachungen" folgen) 6) Das betreffende Siegel ist noch vorhanden! 246

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.