Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 3 (Oktober 1930)
- Article
- Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 195 (sequence 21)
- Language
- German
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Hugo Rachel Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus durch Uebertritte zum Christentum mit, die eine natürliche Folge der kulturellen Anpassung waren. Er betrug nach David Friedländers Angabe von 1811 in den vorangegangenen fünf bis acht Jahren nicht weniger als 32 Hausväter und 18 unverheiratete Männer83). Zu den ersten aufsehenerregenden Uebertritten gehörten die der zwei Töchter des reichen Isaak Moses, die nach seinem Tode (1776) Herren von Adel heirateten84). Die schönen Schwestern Sarah und Marianne Meyer haben später gar einen Fürsten Reuß und einen Baron von Grotthuß geheiratet. Endlich mußte sich auch die Berliner Kaufmannschaft dazu verstehen, die Judenschaft als gleichberechtigt anzuerkennen. Als es sich darum handelte, im Anfang des neuen Jahrhunderts einen offiziell geregelten Börsenbetrieb einzurichten — denn ein solcher bestand bislang, seit 1761, nur in privaten Zusammenkünften —, da erwies es sich als unumgänglich, die jüdische Kaufmannschaft dabei zu beteiligen. Diese hatte ihren eigenen gildeartigen Verband, „Ressource" genannt, unter gewählten Vorstehern. Aus den Verhandlungen, die von den Kaufmannsgilden mit dieser aufgenommen wurden, ging im Jahre 1803 die erste gemeinsame Vertretung der gesamten Berliner Handelswelt hervor, die Börsenkorporation und die vier Börsenvorsteher, wobei die jüdische Kaufmannschaft mit zwei Vorstehern und 10 Korporationsmitgliedern gleichberechtigt vertreten war85). Nur vom Handwerk blieben die Juden noch ausgeschlossen; auf Gesuche, jüdische Lehrlinge annehmen zu dürfen, mußte der Magistrat 1807 und 1808 erklären, daß dies zwar nicht verboten sei, daß aber solche in preußischen Landen nicht Gesellen und Meister werden könnten. Demnach bestanden hier keinerlei Aussichten für sie. Schließlich hat der Zusammenbruch von 1806 auch den trägen Gang der Gesetzgebung beschleunigt: die Städteordnung von 1808 gab den Juden die Rechte von Stadtbürgern, das Emanzipationsedikt vom 11. März 1812 die von Staatsbürgern. Ihre Ausnahmestellung hat damit ihr Ende erreicht. Ein zusammenfassendes Urteil über die Bedeutung, die das Judentum für das Berliner Wirtschaftsleben in jener Zeit vor der Emanzipation hatte, läßt sich kaum bilden. Beschwerden und Verordnungen, woraus der größte Teil des urkundlichen Materials besteht, geben nur unzureichende und einseitige Aufschlüsse; über wichtige wirtschaftliche Bereiche fehlen alle Nachrichten. Jedenfalls kann man die eine negative Feststellung machen, daß Sombarts Formulierungen von der entscheidenden Einwirkung der Juden auf die Entwicklung des neueren Wirtschaftslebens, die schon vielfach als zu weitgehend kritisiert worden sind, auch im vorliegenden Falle sich als nicht zutreffend erweisen. Es läßt sich keineswegs behaupten, ist vielmehr nach allem, was wir wissen, auszuschließen, daß Geist, Initiative oder Methoden des Judentums irgendwie ursächlich oder entscheidend auf 83) Geiger, Vor 100 Jahren, S. 51. «*) Ebda., S. 23 f.; Anm. 317. 85) Geschichte der Korporation der Kaufmannschaft zu Berlin, S. 36 ff. 195