Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 3 (Oktober 1930)
- Article
- Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 193 (sequence 19)
- Language
- German
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Hugo Rachel. Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus barkeit für den vollständigen Eingang der Abgaben (Juni 1796), endlich auch die Haftbarkeit der Gemeinde für Diebstähle durch Juden (Juli 1801) '*)• Die schärfsten Gegner der Juden waren nach wie vor die Gildekaufleute, sie verlangten im Gegensatz zur herrschenden Zeittendenz wirksame Schranken gegen jene. Die Aeltesten klagten am 16. April 1787 wieder über die Eingriffe der Jüdischen Nation in ihre Handelsrechte und baten am 15. Februar 1796 erneut, der dreisten Ausbreitung des Handels der Juden, einem täglich mehr und mehr einreißenden Uebel, kräftigst und baldigst zu steuern. Sie hatten damit keinen Erfolg und auch einAntrag der Materialistengilde, dem Handel der Juden in die gesetzlichen Schranken zu weisen, wurde am 19. September 1799 glatt abgelehnt75). Dahingegen sind schon 1786/87 zwei aus Holland zuziehenden reichen Juden, Ezechiel Benj. Cohen und Bär Fließ, gegen beträchtliche Zahlung Privilegien erteilt worden, die bereits förmlichen Bürgerpatenten nahekamen7S). Es wurde ferner am 2. Mai 1791 dem Daniel Itzig und seiner zahlreichen Nachkommenschaft (16 Kinder) das Naturalisations-Bürgerrecht verliehen77); das galt für die Söhne und deren Nachkommen unbegrenzt, auf weiblicher Seite aber nur für die Töchter, deren Männer Benjamin Wulff, Dr. Joseph Fließ, Salomon, David Friedländer, N. A. von Arnstein in Wien, Samuel Levi, David Ephraim, Mendel Oppenheim, Bernhard Seligmann78) und Kinder. Damit kamen erstmalig Juden in die Beamtenschaft: der Hofbankier Isaak Daniel Itzig wurde Hofbaurat und Dezernent für den Chausseebau im Generaldirektorium, sein Schwager David Friedländer Assessor beim Manufaktur- und Commerden-Kollegium und Curator der Kgl. Handelsschule (um 1800). Schwieriger war es, dem letzteren als naturalisiertem Bürger den Beitritt zur Gilde der Tuch- und Seidenhandlung zu verschaffen, den diese hartnäckig verweigerte, weil Friedländer nicht die vorgeschriebenen Lehr- und Dienstjahre bei einem Gildekaufmann durchgemacht hatte; es bedurfte des Eingreifens der höchsten Instanzen bis zum König selbst, um Friedländer die Dispensation von den zünftigen Vorschriften zu verschaffen und die Gilde zu verhindern, ihr Recht durch Prozeß zu verfechten (1795/96) 79). Der Familie des Bernhard Fließ wurde sogar durch Reskript vom 12. Januar 1795 die Freiheit erteilt, mit allen Materialwaren en gros zu handeln; als- Karl Eduard Fließ, der mit seinem Schwager Cohen jun. diese Handlung betrieb, zum Christentum übertrat, verlor er jene Berechtigung, doch wurde» sie ihm am 13. November 1798 wieder zuerkannt, nachdem er die Auf* nähme bei der Gilde nicht hatte erlangen können80). Die hiesigen Juden erwiesen sich indessen, wenn es die Handelskonkurrenz betraf, nicht weniger unduldsam als die Gildekaufleute. Als in den 70 er Jahren polnische Juden in großer ZaTil die Berliner Jahri märkte zu besuchen begannen und hauptsächlich mit schlesischer Leinwand „zur größten Zufriedenheit des publici" handelten, beantragte ein Teil der hiesigen Judenschaft, den fremden Glaubensgenossen den Besuch der Jahrmärkte oder wenigstens das Hausieren während dieser zu verbieten, obwohl das nach den Gesetzen und selbst dem Juden-Reglement erlaubt war. Es wurde schließlich in vermittelndem Sinne entschieden, daß nur solche auswärtige Juden zugelassen werden sollten, die sich mit Pässen der Gerichts- 7*) (König) Annalen, S. 327. '*) Prov.-Arch. Rep. 2, Fach 52, Nr. 246. 7<5) Geiger, II, S. 144 f. Geiger, I, S. 104; II, S. 147. 78) Vgl. Freudenthal, Aus der Heimat Mendelssohns, S. 281 ff. 79) R 9 LL 7 b. 80) Prov.-Arch. Brandenburg, Rep. 2, Fach 52, Nr. 289. 193