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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-10-01 · Heft 3 (Oktober 1930) · p. Seite 192

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 3 (Oktober 1930)
Article
Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
Date
1930-10-01
Page
Seite 192 (sequence 18)
Language
German
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Hugo Rachel. Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus der Hauptstadt bemerkenswerten Antrieb gegeben, ihre Salons waren um die Wende des Jahrhunderts die vornehmsten, wenn nicht einzigen Stätten einer gehobenen und geistig veredelten Geselligkeit. Die „Judenfrage" ist namentlich in den Jahren 1780—1783 in einer Reihe von Schriften und Gegenschriften vor der Öffentlichkeit behandelt worden. Man entrüstete sich auf der einen Seite über Beispiele von Wucher und verwerflichen Geschäftspraktiken, während sich Philanthropen, besonders v. Dohm, dafür einsetzten, daß man die Juden nicht ungerecht zurücksetzen, sondern zu guten Staatsbürgern erheben solle71)- Die ersten Schritte zur bürgerlichen Gleichstellung waren indessen schon geschehen, sie kamen zunächst naturgemäß nur den Spitzen der jüdischen Gesellschaft zugute. Das Generalprivileg von 1750 enthielt harte Bestimmungen für den Wechsel - und Pfandverkehr der Juden, und dem Hofjuwelier und Münzpächter Ephraim wurde am 14. Februar 1756 die erbetene Gleichstellung der Wechsel jüdischer mit denen christlicher Kaufleute noch rundweg abgeschlagen. Aber im Anfang 1761 wurden ihm, seinem Mitpächter Daniel ltzig und dem gleichfalls um das Münzwesen verdienten Abraham Marcuse, bis dahin Hofagenten in Strelitz, sowie deren ehelichen Deszendenten die Rechte christlicher Bankiers verliehen, so daß sie namentlich in allen Rechtsgeschäften keiner nachteiligen und erniedrigenden Sonderbehandlung mehr unterlagen. Sie wurden auch ausdrücklich von allen Beschränkungen, die im Ankauf von Grundstücken, im Handel und in Rechtsgeschäften für Juden reglementmäßig bestanden, befreit72). Solcher Privilegien wurden unter Friedrich II. noch fünf, darunter an den Fabrikantejn Isaak Benjamin Wulff 1765, in den nächsten fünf Jahren sogar nicht weniger als 10 erteilt, darunter an die Witwe und die Kinder von Moses Mendelssohn (1787). Sie sind teils gegen beträchtliche Zahlungen verliehen worden, die meisten aber unentgeltlich für Verdienste 73). Seitdem konnten sich die jüdischen „Geldwechsler", wie es die christlichen seit der Aufnahme der Refugierten taten, als „Banquiers" bezeichnen, ja der Sohn Daniel Itzigs, Isaak Daniel, wurde unmittelbar nach dem Tode Friedrichs II. zum „Oberhofbanquier" und gleichzeitig einer der Söhne Ephraims zum kgl. Hofjuwelier und Agenten erhoben. Hinsichtlich des Grundstückerwerbs hat Friedrich II. anfangs bestimmt, daß die Juden in Berlin nicht mehr als 40 Häuser, so viel sie damals besaßen, zu Eigen haben durften, er hat aber diese Zahl nach dem Siebenjährigen Kriege auf 70 erhöht. Und während früher die Juden auf Alt-Berlin beschränkt waren, wohnten 1779 ihrer neun in der Dorotheenstadt, wo auch das prächtige Ephraimsche Haus (Unter den Linden) sich befand, einer in Friedrichwerder. Friedrich Wilhelm II. hat ihnen schon 1786 gestattet, auch Güter auf dem Lande an sich zu bringen, worauf die Itzigs einige Güter, darunter eines in Schöneberg, erwarben; andere erwarben in Charlottenburg Landsitze. Unter dieser Regierung wurde auch eine allgemeine Reform der Judengesetzgebung angebahnt, das blieb aber, wie so manches andere, stecken (1787—1792). Nur einige der drückendsten Bestimmungen wurden nach und nach beseitigt: der Leibzoll für inländische Juden (Dezember 1787), der Zwang zur Porzellanabnahme, dies gegen einmalige Zahlung von 4000 TIr. (Februar 1788), die solidarische Haft- 71) (König) Annalen, S. 313 ff. Anlaß gab eine anonyme Schrift wider angebliche Wucherei des Lazarus Samuel. 72) Reskript vom 22. April 1761. Prov.-Arch. Brandenburg, Rep. 30, Berlin, Reg. 40, 3 W 30. Geiger, II, S. 144 f. 192

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