Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 3 (Oktober 1930)
- Article
- Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 186 (sequence 12)
- Language
- German
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Hugo Rachel. Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus Ansuchen des Kammergerichts dennoch veröffentlicht. Es blieb bis zur Verfassung von 1849 in Geltung und wurde in der Folge sogar in Einzelheiten verschärft. Trotz alledem haben die Berliner Juden gerade unter dieser Regierung den kräftigsten und offensichtlichsten Aufstieg erfahren. Sie gewannen durch die mächtige Steigerung des Wirtschaftelebens, des Geldumlaufs, der Zivilisation, nicht zum wenigsten auch durch die großen Kriege, sie traten, reich geworden, aus der Enge eines abgeschlossenen Daseins heraus und begannen sich nicht nur überraschend schnell dem Wirtsvolk zu assimilieren, sondern erlangten sogar im geistigen und geselligen Leben der Hauptstadt eine tonangebende Rolle. Die mancherlei unfreundlichen Maßnahmen, denen sich die Juden unter dieser Regierung unterworfen sahen, entsprangen mehr den wirtschaftspolitischen und fiskalischen Absichten des Königs als den Wünschen der immer wieder über die jüdische Konkurrenz klagenden Kreise. Wenn die Berliner Kaufleute baten"), dem Handel der Juden Schranken zu setzen und ihnen eine Handelsordnung, entsprechend den eigenen Gildesatzungen, zu geben, so ist dem durch das abschließende Reglement von 1750 nicht entsprochen worden. Es wurde den Juden nur erneut der Handel mit fremden Wollenwaren (1747), dann (1750), über die Bestimmungen von 1730 hinaus, der mit fremden Leinenwaren, mit gefärbtem Leder, verarbeitetem Pelzwerk und rohem Tabak, ferner die Tabakfabrikation und die Führung von Hökerwaren ohne besondere Konzession verboten. Die Kaufleute waren damit wenig zufrieden, sie wurden aber in der Folge mehrfach bedeutet, daß es damit sein Genüge haben müsse. In eigenartiger, echt absolutistischer Weise hat Friedrich den Silberhandel der Juden, soweit er die Belieferung der königlichen Münze betraf, angefaßt: er hat die gesamte Judenschaft verpflichtet, bestimmte Jahresmengen zu festen Preisen zu liefern. So geschah es in den Jahren 1745 bis 1750; nach dem Kriege wurde die Auflage erneuert, nun aber auf das fünffache erhöht und zu niedrigeren als den Handelspreisen normiert52). Der damit verbundene Verlust sollte ein Entgelt dafür sein, daß die Juden während des Krieges großes Gewinne gemacht harten. Diese stammten aus Heereslieferungen und vor allem aus der Generalpacht der gesamten preußischen Münzen, die 1755 bis 1763 in den Händen Berliner Juden war. Der König hat das große Unternahmen zuerst christlichen Kaufleute angeboten53), aber es erwies sich wieder, daß für solche äußerst gewagten Geschäfte Juden bereitwilliger und brauchbarer waren. Generalpächter waren neben dem schon zu Ende 1758 verstorbenen Herz Moses Gumpertz befähigte ^Emporkömmlinge, nämlich Nathan Veitel Ephraim, Sohn eines aus Hamburg zugezogenen Juwelenhändlers, und Daniel Itzig, der als Sohn eines Grätzer Pferdehändlers 1722 hier geboren war, ferner dessen Schwager Moses Isaak aus Schönfließ, auch Moses Fließ genannt. Ephraim, schon 1745 Hofjuwelier geworden, ist in Verbindung mit den altangesehenen Fränkels, Itzig in der mit den Gumperts emporgestiegen. Zum erstenmal waren hier Juden zu geschichtlichem Handeln berufen, als Mitarbeiter bei der Beschaffung des ungeheuren Geldbedarfs während des langen Krieges. Sie haben diese Aufgabe in äußerst geschäftstüchtiger Weise gelöst und sind dabei sehr reich geworden, aber es ist doch höchst bemerkenswert, daß sie aus diesem 51) So 16. Januar 1742. Gen.-Dir. Kurmark 1151 5 I. 52) Acta Bor., Münzpolitik, I, S. 106 ff.; IV, S. 128 f. 53) (König) Annalen, S. 285. 186