Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 3 (Oktober 1930)
- Article
- Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 185 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2259275-2259282-2259286-2260542--3041-2260605- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Hugo Rachel. Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus wiesenen Platze abseits halten müßten und nur, wenn und so lange ein Christen- Kaufmann einen zu sprechen verlangte, diesen Platz verlassen dürften. Auch wollten sie ihnen alles Makeln auf der Börse bei hoher Strafe verboten wissen, da sonst ein Christen-Makler unmöglich werde subsistieren können. Die Einstellung der bürgerlichen Wirtschaftskreise gegen das Judentum blieb noch lange unbedingt feindselig und ging etwa dahin, daß es am besten wäre, die Juden gar nicht zu dulden oder sie wenigstens soweit einzuschränken, daß sie den christlichen Untertanen keinen Eintrag tun könnten, das heißt, ihnen den Lebensraum soweit zu verkümmern, daß sie nur noch in einer beschränkten Anzahl von Geldwechslern, Pfandleihern und Trödlern sich hätten halten können. Wenn die Staatsregierung nicht soweit ging, so bewogen sie dazu lediglich fiskalische Gründe: man wollte auf die Einnahmen, die man teils direkt durch die Schutz-, Rekruten- und Heiratsgelder, teils indirekt, durch die Akzise aus ihrem Handelsbetrieb, von ihnen einzog, nicht verzichten. Aber man hat die Zwangslage dieser lediglich auf den Schutz des Königs angewiesenen „Nation" weidlich ausgenutzt, und ihre Behandlung erinnert vielfach an türkische oder zaristische Regierungsmethoden. Das wurde auch unter dem aufgeklärten Absolutismus Friedrichs II. nicht anders. Denn der große König stand den Juden ähnlich gegenüber wie sein Vater, und wenn auch bei seiner Abneigung religiöse Motive nicht mitsprachen, so hat er seine Meinung deutlich dahin bekundet, daß die Juden für den Staat und die christlichen Untertanen schädlich seien, sofern man ihnen den Daumen nicht scharf aufdrückte, und daß man ihre Vermehrung keinesfalls zulassen dürfe. „So viehl man die Juden aus dem Comertio halten kan je besser ist es", resolvierte er auf einen Antrag des Generaldirektoriums vom 31. "Dezember 1754 48). Eine liberalere Auffassung machte sich im höheren Beamtentum geltend; da wurde schon freimütig geäußert, daß Religionshaß und kaufmännischer Konkurrenzneid für den Staat nicht bestimmend sein dürften, daß die Juden dem Handel nicht schädlich seien und kein Grund bestehe, ihre Vermehrung zu verhindern. Es sei auch des Staates nicht würdig, sie mit Sonderauflagen zu belegen und zu schröpfen49). Aber Friedrich II. stand den Juden nicht als wohlwollender Landesvater gegenüber, sondern als kalter Rechner, der sie als Objekte für seine wirtschaftlichen Pläne, namentlich seine Manufakturpolitik, ausnutzte und sie nur soweit gelten lassen wollte, als sie sich ihm dafür als nützlich erwiesen. Er hat es an scharfen Edikten und Drohungen und an demütigenden Bestimmungen nicht fehlen lassen und, da die Kaufleute und Fabrikanten vielfach klagten, daß die bisherigen Maßnahmen unwirksam geblieben seien, eine nochmalige Revision der gesamten Judengesetzgebung veranstaltet. Als deren Ergebnis wurde das umfangreiche Reglement vom 17. April 1750 erlassen50), das die Juden als so schimpflich und kreditschädigend ansahen, daß sie nur um das eine baten, es möge nicht veröffentlicht werden. Dem wurde zunächst auch stattgegeben, doch wurde das Reglement nach einigen Jahren (1756) auf *8) Geh. Staatsarchiv, Gen.-Dir., Fabr.-Dept. Tit. 25, Nr. 10. *9) Votum des Generaldirektoriums, Referent Manitius, vom 3. Dezember 1745; Gutachten des Generalfiskals d'Asnieres von 1765 (Geiger II, S. 87 f.; S. 97 ff.). 50) Novum Corpus Constitutionum II, Sp. 117 ff. 185