Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 3 (Oktober 1930)
- Article
- Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
- Date
- 1930-10-01
- Page
- Seite 177 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2259275-2259282-2259286-2260542--3033-2260597- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Hugo Rachel. Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus Die tolerante Maßnahme des Großen Kurfürsten hatte jedoch weitere Folgen, als man anfangs vermuten konnte. Man dachte eine begrenzte Anzahl betriebsamer und zudem bemittelter neuer Einwohner zu gewinnen. Der Hofjude Israel, der offenbar die Einwanderung der Glaubensgenossen gar nicht gern sah, hat schon sogleich eine Verordnung erwirkt, daß in Berlin kein Jude aufgenommen werden solle, über dessen Vermögen nicht zuvor genaue Erkundigungen eingezogen worden seien. Aber man war in der Gewährung von Schutzbriefen, die ja gute Einnahmen erbrachten, schon bald über die anfangs festgesetzte Zahl weit hinausgegangen. Man war auch nicht imstande, darüber hinaus das Einströmen unbemittelter Ostjuden zu hindern, die etwa bei Gelegenheit der Jahrmärkte in die Stadt kamen und dann nicht mehr hinausgingen, sondern, ohne einen Schutzbrief zu lösen, als „unvergleitete" Juden sitzen blieben. So fand sich, als man 1700 die erste ordentliche Zählung vornahm7), daß Berlin allein 70 vergleitete Judenfamilien mit über 1000 Seelen und 47 unvergleitete Familien hatte. Und bei diesem starken Zuzug befanden sich viele unerwünschte Elemente, die für die eigenen Glaubensgenossen Lasten und Widerwärtigkeiten brachten; denn für das dunkle Treiben und die Gaunereien einzelner pflegte man die Gesamtheit der allgemein verhaßten Fremdlinge verantwortlich zu machen. Es kam hinzu, daß die Juden fast ausschließlich dem Handel und dem Geldgeschäft oblagen; waren sie doch von den meisten Gewerben schon dadurch ausgeschlossen, daß diese Privilegien von Zünften waren und Juden in keine Zunft aufgenommen werden konnten. Ihre ganze Geschäftstätigkeit war mit einem Makel behaftet. Ihr Hauptgeschäft war die Geldleihe auf Zins. Das einstige kirchliche Zinsverbot wirkte noch soweit nach, daß den Juden höhere Zinsen zu nehmen erlaubt war als den Christen; sie mußten das mit dem Vorwurf des Wuchers entgelten. Sie trieben auch wirklich Wucher, es werden hier Fälle angeführt, daß sie bis zu 54 Prozent Zinsen nahmen8). Mit der Geld- und Pfandleihe hing der Handel mit verfallenen Pfändern und somit der mit Altwaren, alten Kleidern, Möbeln, Schmuckstücken usw., überhaupt der verachtete Trödelhandel eng zusammen. Nur beim Althändler war auch unehrliche Ware, Diebes¬ und Raubgut unterzubringen; jener war daher der Hehler, der oft mit dem Diebsgesindel unter einer Decke steckte. So war in der landläufigen Vorstellung der Jude aufs engste mit schmutzigen und unehrlichen Geschäften, mit Wucher, Betrug und Diebstahl verbunden, von dem tiefen Religions- und Rassenhaß ganz zu schweigen. Das Aufnahmeedikt von 16719), das in Verhandlungen mit Delegierten der Wiener Judenschaft und zweifellos ohne Befragen der eingesessenen Handelswelt zustande gekommen ist, erteilte den aufgenommenen Schutzjuden eine unbeschränkte Handelserlaubnis. Das war an sich schon etwas Ungewöhnliches; denn die bürgerlichen 7) Die bei (König) Annalen, I, S. 105, Stern, II, S. 526, angeführte Zählung vom Juni 1688 ist unvollständig; vgl. auch oben, S. 139 ff. 8) 1677. Vgl. Schwebel, Geschichte der Stadt Berlin, 188S, II, S. 107. 9) Mylius, Corpus Constitutionum Marchicarum, V, V, III, Nr. 2. 177