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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-10-01 · Heft 3 (Oktober 1930) · p. Seite 176

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 3 (Oktober 1930)
Article
Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus
Date
1930-10-01
Page
Seite 176 (sequence 2)
Language
German
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Hugo Rachel. Die Juden im Berliner Wirtschaftsleben zur Zeit des Merkantilismus licher Aufwendungen bedarf, taucht auch der „Hofjude" als Darlehnsvermittler, Agent und Lieferant auf. Juden und Alchemisten waren die Zuflucht der von ständigen Finanznöten bedrängten Fürsten; jene waren durch Kapital und Kredit, geschäftliche Gewandheit, weitreichende internationale Beziehungen und ihre Beherrschung des Edelmetall- und Juwelenhandels ganz anders geeignet, den Ansprüchen eines Hofes zu genügen, als selbst die ansehnlichsten unter den bürgerlichen Kauileuten. Auch konnte man mit ihnen bei ihrer unsicheren Rechtslage viel rücksichtsloser umspringen als mit den letzteren. So ist denn auch Lippold ein — offenbar unschuldiges — Opfer der Entrüstung über die landverderbliche Schuldenwirtschaft seines Kurfürsten geworden. Nach seiner greuelvollen Hinrichtung wurden alle Juden unter dem einhelligen Beifall des Landes gänzlich aus der Mark vertrieben (1572). Zwar konnte man den jüdischen Handel nicht ausschalten, schon um die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem großen Nachbarlande Polen nicht unmöglich zu machen; so konnten ausländische Juden mit Geleitsbriefen und gegen Leibzoll die Märkte besuchen und auch sonst Handlung treiben, woduich die landesherrliche Kasse zugleich einen teilweisen Ersatz für die durch die Vertreibung ausgefallenen Juden- Abgaben erhielt, aber dauernder Aufenthalt und dauernde Niederlassung waren verwehrt2). In jener Zeit, den Jahrzehnten um 1600, sind auch nur christliche Kaufleute, wie die Scholle, Sturm, Weiler von Berlin und Cölln, als Geldleiher und Lieferanten der Kurfürsten wahrnehmbar. Erst unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm erscheinen wieder Juden als Hof- und Münzfaktoren, vermutlich, weil man ohne sie den steigenden Bedarf nicht aufbringen konnte. Aaron Israel aus Königsberg war während der Kriege mit Polen und Schweden Heereslieferant und Münzjude und durfte sich als Hoffaktor in Berlin niederlassen. Es sollen auch einige der infolge der Kriegswirren der 50 er Jahre aus Polen geflüchteten Juden in Berlin seßhaft geworden sein3). Jobst Liebmann aus Halberstadt war 1664—78 Wardein der Münzstätten zu Berlin und Krossen *) und muß als solcher seinen Wohnsitz in Berlin gehabt haben. Im übrigen aber ließen sich die brandenburgischen Stände noch 1664 förmlich zusichern, daß; den Juden aller Handel und Wandel außerhalb der Jahrmärkte sowie feste Wohnsitze verboten sein sollten5). Es wurde auch dem Rate von Berlin und Cölln am 4. Juni 1669 auf die Klagen sämtlicher dortiger Goldschmiede, befohlen, den Juden und anderen Personen ernstlich anzudeuten, daß sie sich des Einkaufs von Silber, Gold und Edelsteinen, wodurch viel Unterschleif und Hehlerei verursacht werde, gänzlich zu enthalten hätten6). Doch siegte bald die Staatsraison, der Wunsch, dem verarmten und schwer betroffenen Lande neue wirtschaftliche Kräfte zuzuführen, über Bedenken und Versprechungen. Das Edikt vom 21. Mai 1671, durch das der Kurfürst den aus Wien ausgewiesenen Juden Aufnahme und Schutz in der Mark gewährte, brach endgültig mit dem Niederlassungsverbot Allerdings wurde das Schutzprivileg zunächst nur auf 20 Jahre und lediglich für eine begrenzte Zahl von Familien (50) erteilt, auch wurden ihnen neben den sonst üblichen Lasten auch außerordentliche, insbesondere Schutzgelder (zunächst 8 Tlr. jährlich von jeder „vergleiteten" Familie) auferlegt, aber die wirtschaftlichen Zugeständnisse waren außerordentlich liberal. 2) (König) Annalen der Juden in den preußischen Staaten, 1790, S. 81. s) Selma Stern, Der preußische Staat und die Juden, 1925, I, S. 139. *) Acta Borussica, Münzpolitik I, S. 104. 5) (König) Annalen, S. 92. «) Geheimes Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, R 9, WW 2. 176

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