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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 148

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 148 (sequence 18)
Language
German
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Moritz Stern. Die Niederlassans: der Juden in Berlin im Jahre 1671. Magistrat, nicht aber unter Jüden Obrigkeit sein sollen106). Doch stehet alles zu E. Chf. Dhl. gnädigsten Verordnung, undt ich bin Ew. Churf. Durchl. undertenigster107), pflichtschuldigster und gehorsamster Knechtt Raban v. Canstein. Berlin den 9. Septbr. 1671. A108) la Serennite Electorale Monseigneur FElecteur de Brandenbourg." Oberpräsident v. Schwerin stimmte am 14. September dem Vorschlage v. Cansteins bei, riet aber Von dem Erlaß eines „Patentes" ab, es genüge eine Verordnung oder, wie es damals hieß, ein Dekret. „Extract auß des Freyherren von Schwerins Hochw. und Gnaden an den Secret. Fuchs. Demselben schicke ich hiebey zurücke erstlich der Juden Suchen109) und binn mit dem Herren von Canstein einigk, jedoch müßte deßfals kein absonderlich Patent gegeben werden, sondern es wehre gnug, wen Se. Churf. Durchl. per Decretum auff die Supplication vergönneten, daß diese zwey Juden ihre Vätter und Vettern bey sich behielten titra consequentiam etc. Alten Landsbergk den 14. Sept 1671." Dementsprechend wurde verfahren. Die Schutzbriefe110) blieben auf Abraham Ries, Benedict Veit und Israel Aron beschränkt. Den beiden ersteren wurde durch Dekret111) vom 14. September vergönnt, ihren Schwiegervater Jakob Gumprecht bzw. ihren Vater Model Ries und Onkel Benjamin Frankel „mit ihren Weibern und Kindern"112) bei sich zu behalten. Doch sollten, wenn noch andere Juden Schutzbriefe erhielten, diese nicht zu gleichem hinsichtlich ihrer Verwandtschaft berechtigt sein. Die erteilte Erlaubnis sollte ein Einzelfall „ohne Konsequenz" bleiben. „Decretum113) auf Benedict Veits und Abrah[am] Riesen osterreichsche Juden Sup[plicatum]. Se. Churf. Dhl. zu "Brandenb. u. [g.'H.]m) vergönnen hierauf diesen beyden s[uppli]cirenden Juden, daß sie ihren Vater, S[chwieger]vater und Vetter, benanmentlich Mo[del] Riesen, Jacob Gumprechten116) und B[enja]min Franckeln116) mit ihren Weibe[rn und] Kindern bey sich behalten mögen, ie[doch] soll dieses von andern Juden in [keine] Consequens gezogen werden, auch sollen d[ie] drey itzbenante Juden dem im Supplicatfum] gethanen unter- 10«^ Das Eingeklammerte ist am Rande eingefügt. 107i Von hier ab eigenhändige Schrift v. Cansteins. 108) Adresse auf der Rückseite. io9\ Ansuchen, Antrag. 110) Sie. waren inzwischen, wie wir oben gesehen haben, am 12. September ausgefertigt worden. ln) Konzept, gez. R. v. Canstein. 112) Zu den Kindern gehörten Hirschel und Koppel Ries. 11S) Die Vorlage des folgenden Abdrucks ist leider defekt. Die fehlenden Buchstaben und Worte sind ergänzt und nach Geigers Vorbild, der den Text II, 7 veröffentlichte, eingeklammert. Abweichungen vom Geigerschen Wortlaut habe ich nicht besonders angemerkt. lx*) unser gnädiger Herr. 115) Bei der Vorlage liegt ein Zettel mit folgender Notiz: „Benedict Veit — sein alter Schwiegervater Jacob Gumprecht, den er bey sich hart. Abraham Rieß, sein Vater Model Rieß und sein Vetter Benjamin Francke [!]". 116) Hier zum ersten Male mit I, bisher stets Francke. 148

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