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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 147

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 147 (sequence 17)
Language
German
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Moritz Stern. Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671. Erkundigung eingezogen werde. Daferne auch derselbe in Berlin, Collen oder Friedrichswerder etwa ein eigen Haus erkauffen oder ein neues bauen und sich haußlich niederlaßen möchte, so soll derselbe aus sonderbaren Specialgnaden und Ursachen von würcklicher Einciuartirung befreyet seyn"). Urkundlich haben wir diesen Geleit- und Schutzbrief eigenhändig unterschrieben und mit unsern Gnadensiegel bekräfftigen laßen. So geschehen Potztam den 12. Sept. 1671." Abraham Ries und Benedict Veit gaben sich mit der Ablehnung der anderen Schutzbriefe nicht zufrieden. Sie traten für ihre Verwandten ein und wiesen darauf hin, daß diese wohlhabende Leute und bereit seien, die verlangten 8 Taler Schutzgeld jährlich zu bezahlen. Interessant ist, daß sie den Wunsch äußerten100), die Verwandten möchten nur dem Magistrat als Obrigkeit, nicht den Juden unterstellt werden. Obgleich im Edikt § 5 ausdrücklich der Bürgermeister als Instanz für Zivilsachen eingesetzt war, scheinen die Petenten doch Schwierigkeiten seitens des Hofjuden und seines Rabbi befürchtet zu haben. Daß der Entwurf ihres eigenen Schutzbriefes sowohl in Zivilwie auch in Kriminalsachen das Kammergericht als entscheidende Behörde bestimmte, muß ihnen unbekannt geblieben sein. Es gelang ihnen, den Amtskammerpräsidenten v. Canstein für sich zu gewinnen, so daß dieser am 9. September dem Kurfürsten vorschlug101), „aus besonderer Gnade" die Verwandten, da sie einmal da waren, in Berlin so lange zu belassen, als Ries und Veit selber dort wohnten. „Durchleuchtigster Churfürst, Gnädigster Herr. E. Churf. Durchl. gnädigsten Befehlig, daß nur zwey Familien von denen ankommenden Oestereichschen Jüden in dero Residentien Cölln undt Berlin sollen ufgenommen werden, habe ich ihnen eröfnet, woruf sie mit beygehender, unterthenigsten Remonstration einkommen, welches ich mich unternehme, E. Chf. Dhl. hiemit unterthenigst fürzutragen, weil ohne E. Chf. Dhl. gnädigsten Befehlig sonst hirin nichts geschehen kan. Wobey ich meines unterthenigsten Ohrts der unmasgebligen Meinung bin, E. Churf. Durchl. netten es bey dero gnädigsten Verordnung zu laßen, doch daß den itzigen beyden Juden vor diesesmal ex special! gratia, weil sie ihre Väter102) undt Vetter103), so alle undt wolhabende Leute, schon bey sich, zugelaßen werde, dieselbe, so lange sie"*) hier sindt, bey sich zu behalten (undt daß sie unter keines andern Obrigkeit als jedes Ohrts105), da sie sich setzen, befindtligen ") Statt „Und wollen wir dahero — befreyet seyn" steht im Schutzbrief für Ries-Veit: „Endlich gleich wie ihm (ihnen) zwar obbeschriebener Maßen zu handeln und zu wandeln verstattet wird, also soll (sollen) er (sie) seinem (ihrem) Erbieten nach dem Juden Israel Aaron in seinem Handel keinen Eintrag zu thun schuldig seyn". 10°) Man kann als selbstverständlich annehmen, daß sie schon früher für sieh selber um das Gleiche gebeten hatten. » 101) Das Folgende wieder nach Geh. Staatsarchiv R 21, Nr. 207 b 2. 102) Vater: Model Ries, Schwiegervater: Jakob Gumprecht. los) recte Onkel: Benjamin Fränkel. 10±) Abraham Ries und Benedict Veit. 105) Falls sie für Berlin abgelehnt, aber anderswo zugelassen wurden. 147

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