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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 145

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 145 (sequence 15)
Language
German
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Moritz Stern. Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671. geschicket werde. Den Schutzbrieff, welchen Supplicant Israel Aaron im dritten Punct gehorsarabst gebehten, haben wir in Gnaden vor ihn und seine Kinder gewilliget und kann dahinein gerücket werden, daß wir in unsern Residentien Berlin und Cöln keine Juden aufnehmen würden, von deren Mittel und Wandel wir nicht vorhero genaue Erkundigung eingezogen hätten. Wie Ihr dann selbiges ebenmäßig zu verfügen. Und wir verbleiben euch mit Gnaden woll gewogen. Geben Potstam den 6 ten September 1671. Friedrich Wilhelm. Denen90) würdigem, wollgebohrnem, vesten und hochgelahrtem, unsern lieben Getreuen, unsern hinterlassenen geheimen Rähten zu Cöln an der Spree." Im Konzept des Schutzbriefes für Abraham Ries wurde „und Benedict Veiten" hinzugefügt91) und die frühere Anordnung, nach dem Riesschen Formular die anderen erbetenen Schutzbriefe auszufertigen, durchstrichen92). Für das Datum des 4. September trat im Konzept der 12. September ein93), so daß auch die Originalausfertigung das genannte Datum erhielt Vom gleichen 12. September ist auch der Schutzbrief9*) für Israel Aron datiert. Er stimmt mit dem für Ries und Veit überein. Was er mehr enthält, ist im folgenden Abdruck gesperrt gedruckt: 1. die Wahl, sich auch im Friedrichswerder niederzulassen. 2. Israel ist Gutachter, wenn sich weitere Juden in Berlin, Kölln oder Friedrichswerder niederlassen wollen. Der Kurfürst will keinen aufnehmen, ehe Israel über ihn befragt worden ist. Damit ging der Schutzbrief sogar über das hinaus, was der Kurfürst am 6. September angeordnet hatte. Damals verfügte der Kurfürst, es solle in den Schutzbrief für Israel eingerückt werden, daß der Kurfürst keinen Juden in Berlin oder Kölln aufnehmen werde, von dessen Vermögen und Leumund er nicht vorher genauen Bericht hätte95). Daß diesen Bericht Israel ab- 90) Adresse auf der Rückseite. 91) Dementsprechend trat an Stelle des Singulars, der sich auf Ries allein bezog, überall der Plural ein. Die Ueberschrift lautet: „Schutzbrieff für die Juden Abraham Rießen und Bendix Veiten und ihre Familien". Mit letzterem Wort sind keineswegs die Brüder usw. gemeint, sondern nur die Frauen und Kinder. Der einschlägige Passus lautet: „Daß wir Abraham Rießen (und Benedict Veiten) Juden auß Oesterreich samt seinem (ihren) Weibe (Weibern) und Familie (Familien) in unser Churfürstl. Geleit, Schutz und Schirm aufgenommen". 92) Zur Erklärung steht auf Veranlassung Schwerins zu Beginn des Konzeptes: „Dieses Patent haben S. Ch. Dhl. aus Potstam also verordnet" und am Schlüsse: „Nota S. Cf. Dhl. haben dieses geendert und per rescriptum de dato 9. Sept. [!] dero Herren geheimden Räthen befohlen, daß es nur auf diese beyde Juden^ so zu Potstam bey Ihr Ch. Dhl. gewesen, gerichtet werden solte". 94) Konzept, gez. R. v. Canstein. 95) An demselben 6. September übertrug der Kurfürst allgemein für die Mark ohne Beziehung auf Berlin das Präsentations- und Aufsichtsrecht an B. Veit, A. Ries und H. Lazarus: oben S. 115. Für Berlin machten Veit und Ries von ihrer Befugnis erst im September 1673 Gebrauch, als Israels Einfluß zu schwinden anfing: Anm. 27. Durch Dekret war dieser beauftragt, „die Schutzgelder, so die in unser Chur- und Mark Brandenburgk vergleithete jüdische Familien zu geben schuldigk, von denselben einzunehmen und unserem Rath und Geh. Cammer-Secretario Martitz außzuliefern". Doch beschwerten sich die Juden „in Berlin und Collen" hierüber und baten um anderweitige 145

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