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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 144

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 144 (sequence 14)
Language
German
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Moritz Stern. Die Niederlassans der Juden in Berlin im Jahre 1671. Cain (Salomon Kajjem Kaddisch87) beibehalten werde. Dieser war dem Hofjuden recht, da er von ihm keine Schädigung erwartete. Israel88) hatte ihn wohl selber nach Landsberg gebracht. Für sich und seine Schwiegereltern war Israel in Berlin privilegiert. Unter Hinweis auf seine Ahnen, die schon in Berlin gewohnt hätten, auf seine Dienste beim Kurfürsten und auf seinen guten Leumund bei der Berliner Bürgerschaft bat er um Ausdehnung seines Schutzbriefes auf seine Kinder. Es waren aber nicht lediglich selbstische Interessen, die ihn leiteten. Er trat auch für die 1655 aus Polen geflüchteten neumarkischen Juden ein, deren Schutzbriefe abgelaufen waren. Um sich dem Kurfürsten angenehm zu machen, ersuchte er, diese Familien durch die Neumärkische Kammer einzeln registrieren zu lassen. Es würden dadurch die Schutzgelder besser eingehen. Der Kurfürst hatte bei Verordnung des Edikts an vermögende Juden gedacht. Nun setzte ihm sein Hofjude auseinander, daß diese Voraussetzung nicht für alle Juden, die sich von Berlin aus gemeldet hatten, zutreffe. Er gab daher den Vorstellungen Israels nach". Am 6. September hob er die Bewilligung der zehn Schutzbriefe wieder auf und befahl, ihm nur einen Schutzbrief für Abraham Ries und Benedikt Veit zur Unterschrift vorzulegen. Gleichzeitig sollte der von Israel für sich selber gewünschte Schutzbrief ausgefertigt werden89). 1; „Von Gottes Gnaden Friderich Wilhelm Marggraf zu Brandenburg, des heyl. Rom. Reichs Ertzcammerer und Churfürst, in Preußen, zu Magdeburg, Jülich, Kleve, Berge, Stettin, Pommern etc. Hertzog. Unsern gnädigen Gruß zuvor. Würdiger, wollgebohrner, veste, hochgelahrten Rähte und liebe Getreue. Was Israel Aaron sowohl wegen der österreichischen Juden, welche sich in unser Chur- und Mark Brandenburg niederlassen wollen, alß auch für seine eigene Person und Familie unterthänigst gesuchet, solches geben wir euch aus dem Bevschluße zu ersehen. Nun erinnern wir unß zwar gnädigst, daß wir einen Schutzbrief auff zehen Familien, so sich in unser Residentz Berlin und Cöln häußlich setzen wollen, auszufertigen befohlen. Wir wollen aber dieses itzo aus gewissen Ursachen vorerst auf die beyde Juden, welche alhier gewesen und unß ihr Supplicatum unterthänigst eingereichet, restringiret haben, gestalt Ihr dann zu verfügen, daß vor die beyde alleine ein Schutzbrief auf Berlin und Cöln ausgefertiget und unß zur Vollziehung anher 87) Stern, Salomon Kajiem Kaddisch, Der erste kurbrandenburgische Landrabbiner, Berlin 1919. Das Ernennungsdekret Salomons erfolgte erst am 20. Februar 1672: Stern, S. 3—4. Israel muß seinen Wunsch noch einmal fast gleichlautend in einer besonderen Eingabe später wiederholt haben. Das Dekret vom Februar verweist in der Einleitung hierauf. 88) Israel kaufte 1670 in Landsberg ein Haus und richtete in diesem eine Synagoge ein. Auch geschäftlich hatte er dort zu tun, die beiden kurfürstlichen Mühlen zu Landsberg waren ihm zur Ausnutzung überwiesen. 89) Ein Bruchstück des folgenden Reskripts ist nach dem Konzept im Geh. Staatsarchiv, R 21 Nr. 207 b 2 von S. Stern, Akten Nr. 17, gedruckt. Das Konzept ist zwar ohne Unterschrift, rührt aber indirekt von dem Oberpräsidenten v. Schwerin her. Zu Beginn heißt es: „Dieses haben des Herren Ober-Präsidenten Hochwürd. und Gnad. angegeben". Vorher steht folgende Notiz: 6. Sept. 1671. Wegen der österreischen [!] Juden soll vorerst nur ihrer zwey in Berlin und Cöln aufgenommen werden. Den von Israeln Aaron gesuchten Schutzbrief haben S. Ch. D. gdst. gewilliget und was darin einzurücken". 144

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