Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 143

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 143 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2259275-2259282-2259285-2260418--2977-2260504
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Moritz Stern. Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671. Israel Aron bedankte sich beim Kurfürsten für den Erlaß des Edikts, er werde für den Schutz der 50 Familien zeitlebens dankbar sein. Aus dieser captatio benevolentiae darf keineswegs geschlossen werden, daß Israel das Zustandekommen des Edikts irgendwie veranlaß te. Letzteres ist ganz unwahrscheinlich. Doch hat er bei dem Einflüsse, den er hatte, sofort von der den vertriebenen österreichischen Juden zuteil gewordenen Gnade des Kurfürsten erfahren und als Hofjude die weitere Ausführung gewissermaßen offiziös in die Hand genommen. Er verschaffte sich einige Druckexemplare des Edikts und 30 bis 40 gedruckte Reskripte der Amtskammer an die brandenburgischen Städte, denen befohlen wurde, die Juden aufzunehmen. Seine Absicht war, die Einwanderung zu organisieren und diejenigen Juden, die er für geeignet hielt, bei der Kammer zu „spezifizieren". Obgleich Abraham Ries und Benedict Veit hiervon wußten, hatten sie, ohne die Hilfe Israels in Anspruch zu nehmen, für 8 bis 10 Familien die Niederlassung in Berlin-Kölln vom Kurfürsten erbeten. Da sie Schwierigkeiten seitens des Hofjuden befürchteten, kamen sie diesen dadurch zuvor, daß sie sich verpflichteten, Israel Aron in seinem Handel keinen Eintrag zu tun. Der Kurfürst hatte, wie oben erwähnt, die Schutzbriefe genehmigt, und das Formular für Abraham Ries als Vorlage für die anderen Schutzbriefe war am 4. September entworfen worden. Da hielt sich Israel nicht länger zurück. Damit das Edikt nicht gemißbraucht werde, möchte der Kurfürst die Niederlassung von Juden in Berlin mit den zehn Schutzbriefen nicht übereilen, es sei denn, daß dieser die Familien gesehen und für tüchtig, d.h. gut beleumundet und vermögend befunden habe. Er selber kenne solche Familien, die zur Niederlassung geeignet seien und für die er nötigenfalls Bürgschaft leiste. Von den zehn Familien, die sich beim Kurfürsten für Berlin gemeldet hätten, sei fast keine im Lande bekannt. Den fünf Familien, die bereits in Berlin angekommen seien, Schutzbriefe zu erteilen, sei nicht ratsam, höchstens kämen zwei von ihnen in Betracht. Er habe aber Abraham Ries und Benedict Veit im Verdacht, daß sie nur ihre Freunde, sie seien gut oder schlecht, vermögend oder unvermögend, ins Land bringen wollten, wie dies Veit in Züllichau und Landsberg tatsächlich getan hatten8«). Noch nach anderer Richtung suchte Israel vorzubeugen. Ein Rabbiner, den die österreichischen Familien sich wählen würden — es wäre die Wahl selbstverständlich auf Model Ries gefallen —, konnte ihm gefährlich werden. Er schlug daher dem Kurfürsten vor, daß für die in Berlin sich ansiedelnden Oesterreicher der Landsberger Rabbiner 86) Da nicht alle Akten erhalten sind, läßt sich Israels Beschuldigung nicht nachprüfen. Betreffs des Leumundes und der Vermögensverhältnisse der fünf Berliner Familien war Israel sicher im Unrecht. 143

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.