Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 4)
- Language
- German
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Moritz Stern. Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671. Mark Brandenburg, im Herzogtum Krossen und „incorporirten Landen"19) zunächst auf 20 Jahre gestattet. Von Wiener oder österreichischen Juden wird nicht gesprochen. Immerhin hat man an diese in erster Reihe gedacht Geschah doch die Aufnahme „auf unterthänigstes Anhalten Hirschel Lazarus, Benedict Veit und Abraham Ries". Uebereinstimmend hiermit heißt es in einem späteren kurfürstlichen Reskript20): „Und weil S. Ch. Dhl. schon im Jahr 1671 Benedict Veiten und Abraham Rießen auf ihr unterthenigstes Anhalten zum ersten den Schutz- und Geleitsbrief auf sie in specie und fünfzig osterreichsche Familien ertheilet". Ob man im Edikt die österreichische Herkunft der Aufzunehmenden aus Rücksicht auf Kaiser Leopold I. verschwieg21), der sie ausgewiesen hatte, läßt sich nicht entscheiden. Jedenfalls hat man durch Weglassung der Herkunftsbezeichnung auch NichtÖsterreichern die Möglichkeit der Niederlassung gegeben. In der Tat haben auch solche von der Wohltat des Edikts Gebrauch gemacht22). Eine besondere Verfügung, die den Juden Polens, Hamburgs, der preußischen Provinzen und der übrigen deutschen Landschaften zu den gleichen günstigen Bedingungen wie den Oesterreichern die bisher streng verbotene Einwanderung in die Mark Brandenburg erlaubte23), ist nicht erfolgt. Die erteilte Erlaubnis und die einzelnen Bestimmungen des Edikts galten als Generalprivileg. Für jede einzelne Niederlassung wurde noch ein besonderer „Geleit- und Schutzbrief"' ausgefertigt, der den Namen des Betreffenden und des neuen Wohnsitzes enthielt und unter Umständen besondere Verhältnisse des Niederlassungsortes berücksichtigte. Das Edikt verlangte auch noch eine „richtige Specification" über die Anzahl der Personen. Diese Specification mag bei der Anmeldung jedesmal „kund gethan" worden sein. Die einzelnen Schutzbriefe verzeichneten jedoch nicht die Zahl der Familienmitglieder. Am 6. September erfuhr das Edikt noch eine ergänzende „Deklaration". Benedict Veit und Abraham Ries hatten Ende August oder Anfang September gebeten24), daß der Kurfürst die Auswande- Sternberg und Kottbus. 20) 24. Juiii 1674: Geh. Staatsarchiv (R 21, Nr. 207 b 2), Konzept gez. R. v. Canstein. Siehe auch weiter die Deklaration vom 6. September 1671. 21) Wie Geiger (II, 6) vermutet. 22) In Berlin z. B. waren 1674 von 12 auf Grund des Edikts aufgenommenen Familien nur sieben österreichisch, die übrigen fünf kamen aus Polen, Großglogau, Halberstadt und Helmstedt. Die 12 Familienhäupter, von denen die Verpflichtung des 9. Juni 1674 unterschrieben wurde, stellen die ganze privilegierte Berliner Judenschaft dar, soweit sie ortsanwesend war, keineswegs nur die Aeltesten, wie König (S. 98) und nach ihm Landwehr (S. 375) annehmen. Vgl. bereits Geiger II, 9 und Graetz X 3, S. 246, Anm. 2. 231 So bei S. Stern, Darstellung, S. 14 ohne Beleg, „gleichzeitig" (6. Sept.). 2*) S. Stern, Akten Nr. 13. Den dort fortgelassenen Anfang setze ich hier hinzu: i „Ew. Churfürsti. Durchl. mit diesem unterthänigsten Memoriale zu behelligen benötigt unß, nachdem Ew. Cuhrfl. Dhl. am 20. May [irrig für 21. Mai] dieses lauffenden Jahres sich gnädigst resolviret, auß Cuhrfl. Hulde und Gnade 134