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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 2 · p. Seite 133

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 2
Article
Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671
Date
1930-01-01
Page
Seite 133 (sequence 3)
Language
German
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Moritz Stern. Die Niederlassung der Juden in Berlin im Jahre 1671. man das von den Juden mitgebrachte Vermögen13) feststellen könne, an welchen Orten der Mark eine Ansiedlung in Betracht komme und mit welchen Bedingungen dies geschehen müsse. Ob die Juden überhaupt anzunehmen seien, lautete am 14. Mai die Antwort14), stehe nicht in Frage, da der Kurfürst sie selber eingeladen habe. Zur Festsetzung der Bedingungen, über die sie bereits mit den Juden verhandelt hatten, schlugen die Räte eine engere Kommission von je zwei Mitgliedern des Geheimen Rats und der Amtskammer vor. Auf die Vermögensfrage und die Wahl der Orte gingen sie nicht ein. Bereits am 19. Mai übersandten die Räte dem Kurfürsten den Entwurf zu einem Edikt über die Aufnahme der Juden. Unterzeichnet ist dieser Bericht15) von dem führenden Minister v. Schwerin und dem Präsidenten der Amtskammer v. Canstein. „Durchleuchtigster Churfürst, Gnädigster Herr. Auf E. Churfürstl. Durchl. gnädigsten Befehl haben wir unß mit denen Juden zusammen gethan und wegen ihrer Reception Handlung gepflogen. Wohin es nun hierunter mit ihnen zu bringen gewesen, solches geruhen E. Churfürstl. DurchL auß dem beygehenden Endwurf sich unterthänigst vortragen zue laßen, und stellen zu E. Churfürstl. Durchl. gnädigsten Gefallen, ob dieselbe es auf die Maße zu vollenziehen gnädigst belieben oder unß ein anderß darüber befehlen wollen. E. Churfl. DurchL empfelen wir der starken Obhut Gottes treulich, dero Huld und Gnade unß aber unterthänigst alß Gnedigster16) Churfürst undt Herr, E. Chfl. Drl. unterthenigste trewgehorsamste Diener (O. F. v. Schwerin. Raban v. Canstein.) Geben Cölln an der Spree den IQ. May 1671." Das endgültige Konzept17) des Edikts trägt das Datum des 21. Mai. Die Ausfertigung von demselben Tage ist leider nicht mehr vorhanden18). Im Edikt wurde „bevorab zu Beförderung Handels und Wandels einigen von andern Orten sich wegbegebenden jüdischen Familien und zwar 50 derselben" die Ansiedlung in der 13) „Daß sie so viele Mittel, wie sie vorgeben, mit sich ins Land bringen". Im Gesuch der Drei ist von den Mitteln nicht die Rede, wohl aber im Bericht Neumanns: „viele der vornehmsten und vermüglichsten, so auch Haus und Hof haben, dennoch gewillt, sich von hinnen weg zu begeben". 14) Durch sechs Räte eigenhändig unterzeichnet. Von Schwerin rührt nicht nur die erste Unterschrift, sondern auch der vorhergehende Schluß her: „E. Chfl. Drl. unterthenigste trewgehorsambste Diener O. F. v. Schwerin". Außer dem Bericht der Räte werden im Geheimen Staatsarchiv (a. a. O.) auch die zu Grunde liegenden Verhandlungen mit den Juden, die Bemerkungen der Räte usw. aufbewahrt. Vgl. meine Schrift über Salomon Kajjem Kaddisch, S. 1, Anm. 2—4. ") Ich drucke die Ausfertigung mit den beiden eigenhändigen Unterschriften ab. Das Konzept, adressiert: An S. CdrI. nomine der H[errenl G[eheimenl Räthe, ist von Canstein allein gezeichnet. 16) Schon hier beginnt die Handschrift Schwerins. 17) Mit Einschiebungen und Zusätzen am Rande, gez.: R. v. Canstein. Die Angabe bei Kaufmann (S. 209) und danach bei S. Stern, Darstellung (S. 13), daß der Kurfürst am 20. Mai den Entwurf genehmigte, ist irrig. Ebensowenig wurde das Edikt schon am 21. Mai veröffentlicht. 18) Dagegen befinden sich bei den Akten eine sorgfältige, mit Seidenschnur geheftete Abschrift und ein Exemplar des Einzeldrucks (2 BU. folio, 31/2 ß. Text). Der Wiederabdruck bei Mylius stimmt mit dem Einzeldruck überein, unterscheidet sich jedoch orthographisch von der erwähnten Abschrift. Die Myliussche Wiederholung bei S. Stern, Akten, Nr. 12, hat moderne Orthographie. 133

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