Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 2
- Article
- Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 3)
- Language
- German
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Alexander Pinthus. Studien über die bauliche Entwicklung der Judensassen in den deutseben Städten. kaufsbuden und Gewölben, die in den Judengassen einiger Städte (Göttingen, Hannover, Braunschweig, Goslar, Köln) bezeugt sind7), geht hervor, daß der eigentliche Handel der Juden sich bis zum XIV. Jahrhundert nicht in der Judengasse abspielte. Dann waren die Juden Jahrhunderte lang auf den Geldhandel oder das Hausieren angewiesen, da der Handels Wetteifer der in Gilden zusammengeschlossenen Kaufleute die Juden aus dem städtischen Handel verdrängte, sodaß sie schließlich, besonders im 18. Jahrhundert, gezwungen waren, die Käufer in ihrer Gasse zu erwarten. Mannheim 1723: Kaufleute aus Elberfeld und Barmen raten dem Kurfürsten Johann Philipp, zur Hebung des Mannheimer Handels die Juden in eine Gasse einzuschließen. — Heidelberg 1755: Rat und Zünfte verlangen nach altem Herkommen, die Juden in eine besondere Gasse zu verweisen, da jetzt ein Jude sogar, zur allgemeinen Bestürzung, auf der Hauptstraße einen Geschäftsladen eröffnet habe. (L. Löwenstein, „Gesch. d. J. i. d. Kurpfalz", S. 231 und 245, Anm. 2.) c) Auch in der rechtlichen Stellung fand eine allmähliche Verschiebung statt. Zunächst standen die Juden gleich anderen Kaufleuten im Schutze des Königs, der über die von ihnen herrührenden Einnahmen, dann aber auch über sie selbst Verfügungsgewalt hatte. Durch die besondere Abhängigkeit vom Landesherrn bildeten die Juden in den Städten zugleich auch eine eigene politische Körperschaft, die nicht dem Stadtrat und den Bürgermeistern, sondern nur dem Stadtherrn unterstellt war. Diese verfügte über ziemlich weitgehende Autonomie und eigene Gerichtsbarkeit, ebenfalls Umstände, die zum Zusammenwohnen führten8). Durch die Verleihung des Judenregals an Landesfürsten und Städte, von der besonders Karl IV. reichen Gebrauch machte, wurde diesen die Handhabe gegeben, ihrerseits die Juden als Steuerquelle auszunutzen, sie schließlich zu vertreiben und das Judengut zu beschlagnahmen. Die Juden waren schließlich hauptsächlich in kleinen Landorten verstreut und nahmen von dort aus, soweit möglich, am Handelsleben der Städte teil9). Mit der wachsenden beruflichen und sozialen Isolierung entwickelte sich das gesteigerte Schutzbedürfnis der Juden, denen ihre Eigenschaft als Kammerknechte die Selbstwehr versagte10). Der Ab- 7) Riemer: „Die Juden i. d. Niedersächsischen Städten i. M. A.", S. 46 und Kober: „Grundbuch des Kölner Judenviertels", S. 49, Anm. 5. 8) Caro II. S. 175. 9) Für Regensburg: Stadt am Hof (J. Meyer: Gesch. d. J. i. Regensburg, Berlin, 1903). Für Köln: Deutz und Mülheim. Für Erfurt: Hochheim und Daberstadt, 1458 zugewiesen (Kroner: „Erfurt", S. 32.) Für Würzburg: Heidingsfeld (vgl. Notizbl. d. Ges. z. Erf. jüd. K. Nr. 16, 1926: „Die Synagoge i. Heidingsfeld"). Für Lübeck: Moisling (S. Carlebach „Gesch. d. J. in Lübeck und Moisling", Leipzig 1898). Für Biberach: Buchau und Kappel (J. E. Schöttle: „Gesch. v. Stadt u. Stift Buchau etc." Waldsee 1884). 10) Der Einschluß der Juden in den vor allem den Kirchen und Geistlichen zugeschworenen Landfrieden 1103 (Aronius „Regesten", S. 97, Nr. 210) wird im Sachsenspiegel 1224/32 mit dem auch für die Geistlichen geltenden Verbote des Waffentragens wiederholt. (Aronius „Regesten", S. 201, Nr. 458.) 2* 103