Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 2
- Article
- Studien über die bauliche Entwicklung der Judengassen in den deutschen Städten
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
- Language
- German
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Alexander Pinthus. Studien über die bauliche Entwicklung der Judensassen in den deutschen Städten. Trennung immer schärfer betont (Lateranisches Konzil 1215)2) und schließlich das Verlangen nach abgesonderten Judenvierteln nachdrücklich erhoben (Breslauer Synodalbeschluß 1267) 3): > „Wir verordnen aufs Strengste, daß die in der hiesigen Diözese ansässigen Juden nicht zusammen mit den Christen, sondern abgesondert in einem zusammenhangenden Häuserblock und zwar in einem, ihnen speziell angewiesenen Stadt- oder Dorfteil wohnen sollen. Dieser von den Juden bewohnte Teil der Siedlung muß von der Wohnstätte der Christen durch eine Umfriedung, eine Mauer oder einen Graben abgegrenzt sein." Die Juden wurden verpflichtet, ihre Häuser in christlichen Stadtvierteln in kürzester Frist zu verkaufen und in jeder Stadt nicht mehr als eine Synagoge zu haben4). Eine Erschwerung der Ansiedlung bestand auch in den den Judenhäusern auferlegten Steuern als Entgelt für die Einkünfte, die die Kirche von christlichen Bewohnern sonst gehabt hätte (Salzburger Provinzialkonzil 1267)5), sowie in der Behinderung der Ausübung jüdischen Gottesdienstes.6) Schließlich steigerten sich in Zeiten wirtschaftlicher Krisen die religiösen Gegensätze zu Verfolgungen, die die Vertreibung der Juden, wenn nicht gar die vollständige Zerstörung ihrer Wohnstätten zur Folge hatten. b) Beruflich kamen die Juden mit der nichtjüdischen Außenwelt, von den trotz aller Verbote auch von Christen gern befragten jüdischen Aerzten abgesehen — fast nur als „die Kaufl eute" in Berührung. Die Handelstätigkeit der Juden war aber nach Art und Ort ihrer Abwicklung im Laufe der Jahrhunderte einer starken Wandlung unterworfen. Es ist anzunehmen, daß die Juden, solange sie zum allgemeinen Handel zugelassen waren, auf dem Markte ihre Geschäfte abwickelten und die Häuser nur zum Lagern der Ware benutzten. Denn früher fand der Warenverkauf nicht im Hause selbst statt, sondern in Buden auf dem Markte. In Orten, wo Marktzwang herrschte, durfte nur dort verkauft werden. Der Sachsenspiegel legte den Juden besonders auf, nur bei scheinender Sonne "und nicht in verschlossenem Hause Handel zu treiben, und aus der geringen Zahl von Ver- 3) Aronius, S. 301, Nr. 724. in Mainz wurde diese Forderung 1233 erhoben. (Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins 1856, S. 163). *) Simon Dubnow, „Weltgeschichte des jüdischen Volkes", Bd. IV, das frühere Mittelalter, Berlin 1926, Bd. V, das späte Mittelalter, Berlin 1927 („Dubnow, Weltgeschichte"), S. 219. 5) Altmann: „Gesch. d. Juden in Stadt u. Land Salzburg", Berlin 1915, S. 195. 6) Den Juden in Hamburg wurde, nachdem der Rat die Gutachten der evangel. theologischen Fakultäten von Jena und Frankfurt a. O. eingeholt hatte, die Erbauung von Synagogen nicht gestattet, (Goldenberg: „Der Kultus- und Profanbau der Juden", S. 46). Einer Eingabe des Rates der Stadt Leipzig (1699) tritt das Oberkonsistorium bei mit dem Bemerken: „darum soll den Juden die Uebung des Gottesdienstes weder öffentlich noch heimlich verstattet werden" (Emil Lehmann: „Gesammelte Schriften", Berlin 1899, S. 120). 102