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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-04-01 · Heft 1 (April 1930) · p. Seite 72

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 1 (April 1930)
Article
Kaiser Friedrich II., der Hohenstaufe, und die Juden
Date
1930-04-01
Page
Seite 72 (sequence 5)
Language
German
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Alfred Stern. Kaiser Friedrich II., der Hohenstaufe, und die Juden Kinderleichen aufbewahrt und mit nach Hagenau geschleppt. Wie man erzählt, habe der Kaiser den Fall angehört und dann ein wahrhaft salomonisches Urteil gefällt. Auf die Kinderleichen zeigend habe er zu den Christen nur sachlich und trocken gesagt: „Wenn sie tot sind, dann geht und begrabt sie. Zu etwas anderem taugen sie doch nicht." Den Juden aber, von deren Schuldlosigkeit er sich überzeugte, habe er dennoch die Zahlung einer großen Geldsumme auferlegt, weil sie — ob mit oder ohne Grund — zu Unruhen Anlaß gegeben hätten3). Auf diese Weise sei die Ruhe in Deutschland bald wieder hergestellt worden. Indessen, so rasch war der Fall doch nicht erledigt. Der Kaiser schwor, alle Juden des Reiches zu töten, wenn tatsächlich Ritualmorde vorkommen könnten, und deshalb ordnete er zur Erforschung der Wahrheit eine weitläufige Untersuchung an, indem er zunächst Fürsten, Große und Edle, Aebte und verschiedene Kirchenmänner des Reiches zu sich berief, um ihre Meinung zu hören. Die ganze Verachtung des Autokraten, aber auch des Gelehrten gegenüber einem derartigen Konsilium kommt in des Kaisers späterem Entscheid zum Ausdruck. „ „Diese, da sie verschiedene waren, äußerten verschiedene Meinungen über den Fall und da sie sich unfähig zeigten, über die Sache einen hinreichenden Beschluß zu finden, wie es sich gehörte, so sahen wir aus unseres Wissens geheimen Tiefen voraus, daß nicht einfacher gegen die des genannten Vergehens beschuldigten Juden einzuschreiten sei als durch solche Leute, die Juden gewesen und zum Kult des christlichen Glaubens bekehrt waren, die gleichsam als Gegner nichts verschweigen würden, was sie hierüber gegen jene oder gegen die mosaischen Bücher oder mit Hilfe der Reihe des Alten Testamentes wissen konnten. Obwohl nun unsere Weisheit durch die vielen Bücher, die unsere Erhabenheit kennengelernt, die Unschuld genannter Juden vernünftiger Weise für erwiesen hielt, so haben wir doch zur Genugtuung nicht weniger des ungebildeten Volks, als des Rechts aus unserem voraussichtlichen heilsamen Entschluß und im Einverständnis mit den Fürsten, Großen, Edlen, den Aebten und Kirchenmännern über diesen Fall an alle Könige der abendländischen Zonen Sonderlisten entsandt, durch die wir aus ihren Königreichen im "Judengesetz erfahrene Neugetaufte in möglichst großer Zahl vor uns beschieden haben." " 3) Indem Kantorowicz die Mitteilung der Annalen von Marbach und des Richer von Senones, daß der Kaiser von den Juden eine Geldsumme erhalten habe, in dieses Stadium des Handels verlegt, gewinnt er die Möglichkeit von dessen „wahrhaft salomonischem Urteil" zu sprechen. Wahrscheinlicher aber ist es, daß die Juden für die Bildung der wissenschaftlichen Untersuchungskommission oder für die Ausfertigung der schließlich sie freisprechenden Urkunde oder für beides das Geld gezahlt haben, das aber nicht wie Graetz: Geschichte der Juden VII S. 100 es tut, als „Strafgeld" anzusehen ist. (S.Moritz Stern, Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland II. 1887 S. 198, 199. J. Aronius und A. Dresdner: Regesten zur Geschichte der Juden usw. 1890 S. 217.) 72

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