Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-04-01 · Heft 1 (April 1930) · p. Seite 33

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 1 (April 1930)
Article
Die Urkunden für die Juden von Speyer 1090 und Worms 1157
Date
1930-04-01
Page
Seite 33 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2259275-2259282-2259284-2260291--2845-2260354
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sara Schiffmann. Die Urkunden für die Juden von Speyer 1090 und Worms 1157 in Anspruch genommen haben23). Leider besitzen wir aus der Zeit Heinrichs IV. keine weiteren Urkunden, die uns über die Rechtslage der Juden unterrichten könnten. Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß Ende des 10. Jahrhunderts die Bischöfe von Speyer und Worms die Stadtherrschaft erlangt haben. So ist es bis auf die Zeit Heinrichs IV. geblieben. Durch die besondere Gunst der Salier blühte Speyer schnell auf und blieb nicht weit hinter Worms zurück24). Andererseits ist bekannt, daß die Bischöfe von Speyer und Worms in dem Kampfe Heinrichs IV. mit den Fürsten und dem Papst nicht die gleiche Stellung genommen haben. Während die Bischöfe von Speyer (Heinrich, Rüdiger, Johannes)25) auf der Seite Heinrichs standen und dafür zahlreiche Schenkungen erhielten26), verwehrte der Wormser Bischof Adalbert, bezeichnenderweise ein Sachse, im Jahre 1073 dem König das Betreten der Stadt. Die Bürger aber erhoben sich gegen dieDienslmannschaft des Bischofs, und Adalbert mußte fliehen27). Mit Freude kamen sie dem König entgegen und versprachen ihm Geld und Waffen28). Ihre Treue belohnte Heinrich IV. mit einem Zollprivileg. Seitdem war die bischöfliche Macht hier sehr geschmälert. Nach dem Vertrag zu Tribur hatte zwar Heinrich Worms an Adalbert auszuliefern; dieser betrat auch die Stadt, mußte sie aber schon 1077 wieder verlassen. Die Bürger zeigten zum zweitenmal ihre Anhänglichkeit an den König: sie verschlossen die Stadt vor dem Gegenkönig Rudolf29). 1080 stellte Adalbert in Worms eine Urkunde aus, aber 1085 wurde er auf der Mainzer Synode abgesetzt, und Heinrich IV. wählte als Gegenbischof Dietmar, der jedoch im selben Jahre starb. Darauf ernannte er Winither, der 1088 auf seine Würde verzichtete, und an dessen Stelle trat Ebbo. Im Jahre 1099 wird ein Kuno genannt30). Alle diese Tatsachen zeigen uns, daß seit 1073 eine kontinuierliche bischöfliche Macht in Worms fehlte, denn Adalbert lebte jahrelang in Verbannung, und die oft wechselnden Gegenbischöfe konnten, als 23) Caro a.a.O. 169. 2i) Koetme, Ursprung 13 f. 25> Meyer von Knonau II, 308, Note 1: „. . . wo ferner Bischof Heinrich von Speyer jedenfalls ganz sich dem Könige zur Verfügung stellte"; S. 483: Bischof Heinrich gest. 26. Februar 1075. Rüdiger (Huozman) (1075 — 22. Februar 1090) unterzeichnet als treuer Anhänger Heinrichs IV. den Wormser Beschluß gegen Gregor VII. (1076) und bringt das Schreiben in Begleitung des Bischofs Burchard von Basel und des Grafen Eberhard nach Italien, a. a. O. 629; er verfaßt den Brief gegen Gregor i. J. 1080. a. a. O. III, 277 ü. Bis zuletzt bleibt er auf der Seite Heinrichs IV., a. a. O. IV, 291. Johannes, a. a. O. 28 ff. 26) Es lassen sich für die Jahre 1075—1105 zahlreiche Schenkungen nachweisen, besonders im Jahre 1086. Vgl. Stumpf, Reichskanzler. 2?) Meyer von Knonau II, 294 ff. 28) Urkunde Heinrichs IV. vom 18. Januar 1074, s. o.; Meyer von Knonau II, 295; 313 f. 29) Das. III, 12. so) Das. IV, 23; 42; 361; Hauck, Kirchengeschichte III, 992; Arnold, Verfassungsgeschichte 1, 168 f. 3* 33

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.