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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-04-01 · Heft 1 (April 1930) · p. Seite 6

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 1 (April 1930)
Article
Das Judenproblem im Wandel der Staatsformen
Date
1930-04-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Scima Slcrn. Das Juilciiproldeni im Wandel der Staatslornicn typischen Ausdruck. Die Städte, die eine großartige wirtschaftliche Macht erlangt hatten, hielten zäh an ihrem Stapel- und Meilenrecht, ihrem Niederlags- und Fremdenrecht, ihrem Vorkaufs- und Wochenmarktsrecht fest, sie verboten dem Bauern das Handwerk auf dem Land, dem Adel die Handelstätigkeit auf seinen Gütern, sie bestimmten selbst den Preis für alle vom Landmann gelieferten Produkte, während sie diesen zwangen, eben diese Produkte der Stadt zuzuführen und alle Einkäufe städtischer Waren nur in ihr zu besorgen. Umgekehrt dagegen unterstützte der Adel, der seine Wolle, sein Getreide, sein Vieh lieber selbst exportierte, den Hausierhandel und das Handwerk auf dem Lande, wobei er sich das „Legen des Kaufmanns", die Bekämpfung des Bürgertums zur wichtigsten Aufgabe machte. Auch in diesen Kampf wurden die Juden verstrickt. Wenn nämlich die Edelleute und Reichsritter die aus den Städten vertriebenen Juden in ihrem Gebiete aufnahmen, so taten sie es natürlich, um neue Steuerträger zu erhalten und um geschickte und unternehmende Verkäufer ihrer Produkte, der Felle, der Häute, der Leinwand zu gewinnen. Gleichzeitig begünstigten sie aber im Juden offensichtlich den Konkurrenten der verhaßten Stadt, der ihnen bessere Arbeit zu billigerem Preis als Krämer und Handwerker zu liefern vermochte. Um die Stadt Nördlingen zu beunruhigen und zu kränken, duldete der Graf von Oettingen Juden in seinem Gebiet. Der Stadt Quedlinburg zum Aerger gewährte Veit von Draxdorf Juden Aufenthalt in seiner Herrschaft, die aus den ostpreußischen Städten Verbannten erhielten Aufnahme auf den Gütern der ostpreußischen Grafen von Dohna und des Abtes von Pelplin. Um den Stolz der Stadt Frankfurt zu brechen, wurden vom Grafen von Hanau die portugiesischen Juden geschützt, denen die alte Reichsstadt den Eintritt verweigert hatte. Bildete so der Gegensatz zwischen Landesherrschaft und Landschaft, zwischen Stadt und Land das charakteristische Merkmal des Ständestaates, so war sein Typus weiterhin bestimmt durch das Ringen der, aufblühenden Städte um volle Autonomie, durch ihren Versuch, sich ihres geistlichen oder weltlichen Stadtherrn zu entledigen und selbst eine reichsunmittelbare Stellung einzunehmen. Diese Streitigkeiten wirkten sich gleichfalls in der Judenpolitik aus. Der Haß der Stadt Erfurt z. B. gegen ihre reiche jüdische Gemeinde, der sich des öfteren in wilden Verfolgungen entlud, hatte sicherlich seine tiefste Ursache im Bestreben der ehrgeizigen, unternehmenden Kommune, den eigenen Handel vor der Konkurrenz des unbequemen jüdischen Kaufmanns zu sichern. Sie schwächte aber in der gleichen Weise ihren Stadtherrn, den Erzbischof von Mainz, den Schutzherrn der Juden, aus dessen Gewalt sie sich jahrzehntelang in einem schicksalhaften Kampfe zu befreien suchte. Die Auswanderung der Juden aus Halle war nur ein Glied in den Fehden, die die Stadt mit dem Erzbischof von Magdeburg führte, die Vertreibung aus Nürnberg galt schon nach der Anschauung der Zeit als ein „Raub" an dem Kaiser, dem die Stadt noch gehörte. 6

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