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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-04-01 · Heft 1 (April 1930) · p. Seite 5

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1930-1931
Issue
Heft 1 (April 1930)
Article
Das Judenproblem im Wandel der Staatsformen
Date
1930-04-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Sclma Stern. Das Judenprotricm im Wandel der Staatsfurmcn während er in Wirklichkeit nur der größte Grundbesitzer war, der seinen Hofstaat aus dem Ertrag seiner Domänen und Regalien mühsam bestritt. Die eigentliche Gewalt im Lande hatten die Stände, die Ritter, die Praelaten, das städtische Patriziat. Mit ihrem Recht der Steuerbewilligung, der Zustimmung zu Krieg und Frieden, mit ihrer eigenen Verwaltungs-, Heeres- und Finanzorganisation waren sie durchaus „selbständige Rechtssubjekte" und im Besitz aller jener Befugnisse, die recht eigentlich „das Wesen der Herrschaft ausmachen", wiewohl der Staat ihnen nur das willkommene Ausbeutungsobjekt für ihre eigenen egoistischen Klassen- und Sonderinteressen bedeutete. Dieser Dualismus der Staatsform bestimmte auch die Judenpolitik der Zeit. Das Judenregal, früher das Kampfobjekt zwischen dem Kaiser und den Fürsten, wurde jetzt das heißumstrittene Kampfobjekt zwischen den Fürsten und den Ständen. Ucberall, wo sich die Stände in den Besitz des Judenregals brachten, ist dieser Vorgang ein typisches Zeichen der erlahmenden fürstlichen Macht, ein Symbol für den Sieg der ständischen Gewalt. So weigerten sich z. B. die judenfreundlichcn Ansbacher Markgrafen jahrzehntelang, den Wünschen ihrer Stände nach Ausweisung der Juden zu willfahren, bis ihre eigenen Geldnöte sie zwangen, dem hartnäckigen Drängen nachzugeben. So gelang es den Württemberger Ständen, den zähesten, trotzigsten, mächtigsten Ständen des Reichs, die jahrhundertelang die herzogliche Gewalt zu einem Schattendasein verurteilten, ebenso lange das Land judenfrei zu halten, während in der Pfalz, wo die Stände nie eine Rolle spielten, die aus den. Reichsstädten vertriebenen Juden Aufnahme und Schutz fanden. So war, um ein anderes Beispiel zu nennen, der berühmte märkische Hostienschäudungsprozeß von 1510 kein religiöser, sondern in letzter Linie ein politischer Prozeß. Er bedeutete eine Auflehnung der Stände gegen den Kurfürsten Joachim I., der damals gegen den Willen des Landes einer Anzahl Juden den Aufenthalt in verschiedenen Städten des Havellandes, der Altmark und der Priegnitz verlängert und Neuaufnahmen gestattet hatte. So waren auch die vielen Judenverfolgungen des 15. und 16. Jahrhunderts, die zeitlich zusammenfielen mit einem starken Anwachsen der ständischen Macht, außer religiöser und wirtschaftlicher auch politischer Natur. Sie dokumentierten die Absicht der Stände, den handwerkerlich-gewerblichen Städter von dem lästigen Konkurrenten zu befreien, zugleich durch die Entziehung des Judenregals den Fürsten eines seiner Hoheitsrechte und damit eines seiner finanziellen Machtmittel zu berauben. Waren die Stände einig, sobald es galt, gemeinsam die Macht des Landesherrn zu schwächen, so bewirkte das bunte Gemisch der Sonderrechte und Privilegien, daß sie gegenseitig selbst sich bitter befehdeten. Der Gegensatz zwischen Reichsritterschaft und Patriziat, zwischen Bürger und Bauer, zwischen Stadt und Land gab ja jener Zeit ihren 5

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