Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1930-1931
- Issue
- Heft 1 (April 1930)
- Article
- Das Judenproblem im Wandel der Staatsformen
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Scluta Stern. Das Judcnproblcm im Wandel der Slaatslormcn Zum zweiten möchten wir, indem wir der Kontinuität der Entwicklung nachgehen, gleichzeitig das Judenproblem aus der Isolierung einer innerjüdischen Betrachtungsweise lösen und es mit den großen politischen Mächten der Geschichte verknüpfen. Wir können ihm freilich damit weder seine Tragik nehmen, noch seine Schwere und Besonderheit, aber wir können reiner und objektiver unsern langen Schicksalsweg verfolgen und klarer unsere eigene Stellung zu dem Staate, dem wir angehören, erkennen. * Die Judenpolitik des mittelalterlichen Staates ist eigentlich ein Widerspruch in sich. Denn eine Zeit, die „einzig das Eigenrecht der Seele und ihres Erlösungswillens verkündigte, die dem Staat nur den Zweck, dabei mitzuhelfen zuerteilte", mußte „die Politik als solche überhaupt verneinen". Ebenso kann man darüber streiten, ob das Mittelalter den Begriff „Staat" überhaupt kannte, wenn man zum Wesensbestandteil eines Staates nach modernster Terminologie „ein Land, Menschen und eine der Idee nach unabhängige Willensorganisation" rechnet. Denn diese letztere fehlte den vielen kleinen selbständigen Herrschaften, Fürstentümer, Ritterschaften und Städten, dieser „Stufenfolge eigenberechtigter Obrigkeiten zwischen dem obersten Herrn und der Bevölkerung", die den mittelalterlichen Lehensstaat repräsentierten. Will man sich aber nur ganz im aligemeinen die Haltung der obersten Gewalten jener Jahrhunderte zum Judenproblem klarmachen, so muß man sich wiederum des Zwiespaltes bewußt sein, der zwischen den Realien der mittelalterlichen Welt und ihren Theorien bestand. Auf der einen Seite schloß der mittelalterliche Staat, der Omnipotenz der Kirche unterstellt und von ihren Rechtssatzungen abhängig, eine Mcnschcngriippe aus, die nach seiner Meinung ungläubig war. Wo kirchlich-religiöse und staatliche Zwecke sich verbanden, wo der König versprach, „den rechten Glauben zu bewahren und zu betätigen, ein Schützer der heiligen Kirche zu sein", wo die „Durchführung der sittlichen Anforderungen des Christentums als das höchste Ziel der irdischen Herrschaft" erschien, konnte der Staat eine andere religiöse Ueberzeugung als die eigene unmöglich beschirmen. „Die Juden sind", sagt Thomas von Aquino, „von rechtswegen ewiger Sklaverei verfallen wegen ihrer Verschuldung an Christus; es ist nur die christliche Milde, die es zuläßt, daß sie mit Christen zusammen wohnen und daß sie nicht Sklaven im strengen Sinne des Wortes sind". Während also Kirche und Konzilienbeschlüsse und der von ihnen geleitete christliche Staat den Juden den Zutritt zu allen Aemtern, die Ehe mit Christen und den Besitz von christlichen Knechten und Sklaven verbot, während das mittelalterliche Recht sie als Auswärtige, als Fremde und Nichtbürger ohne Lehensfähigkeit und ohne Anteil an der städtischen Almende ließ, während die mittelalterliche Gesell- 2