Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 318 (sequence 15)
- Language
- German
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Manfred Laubert. Zur Entwickeking des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen Freischulen mit guten, natürlich christlichen Lehrkräften, 1830 gar drei und 1831 noch eine in Sandberg. Im Brombergschen machte 182& die Anstalt zu Margonin den Anfang. Sie war nach dem Urteil der Regierung ebenfalls gut ausgestattet, wurde aber nur von einer sehr kleinen Kinderzahl besucht, so daß es zweifelhaft war, ob sie sich halten würde. Später trat eine Schule in Inowrazlaw hinzu. Über die Erfolge des Vereins schrieb Baumann 1829 sehr skeptisch: „Die Missionarien setzen ihre Judenbekehrungen auch hier ununterbrochen fort. Das Resultat ist höchst unbedeutend und den Nachteil nicht aufwiegend, den sie durch Begünstigung eines religiösen Mystizismus anrichten. Erst eine Emanzipation der Juden wird den Übertritt vieler einzelner Individuen nach sich ziehen"20). Dem entsprach der Erfolg bei der Schule in Posen selbst. Der Besuch war äußerst unregelmäßig. Von 20 Mädchen im Oktober 1833 stieg er auf 61 Kinder im Februar 1835, um ein Jahr später auf 22 zu sinken und dann um 40 herum zu schwanken. Regierung und Magistrat waren der Schöpfung nicht gerade wohl gesinnt, da das Komitee sich ihrer Einmischung zu entziehen versuchte und nur die geforderte Statistik einreichte. Es bedurfte seitens der Regierung einer ernstlichen Belehrung darüber, daß auch bei Privatanstalten die Kompetenz der öffentlichen Behörden in Geltung blieb, eine Feststellung, die weiteren Zänkereien nicht vorzubeugen vermochte (Reg. II. an d. Komitee, 26. Juni, an d. Magistrat 17. Juli 1834). Als erschwerend fiel bei dem Besuch der christlichen Schulen andererseits die Intoleranz des katholischen Klerus ins Gewicht, der die Zulassung nach Kräften zu hindern versuchte und hartnäckig an dem konfessionellen Charakter der Schulen festhielt, selbst wenn dadurch alle drei Religionsparteien geschädigt und der Möglichkeit beraubt wurden, mit vereinten Kräften eine gemeinsame gute Schule zu schaffen21). Zum Schluß sei noch der dankenswerten Bemühungen Flottwell s gedacht, dem Gesetz von 1833 auch in so weit Geltung zu verschaffen, als es sich mit der Heranbildung der schulentlassenen Jugend befaßte. Nach § 13 mußten die Verwaltungsorgane der Korporationen dafür sorgen, daß dann jeder Knabe ein nützliches Gewerbe erlernte oder sich wissenschaftlich weiter beschäftigte. Keinesfalls sollte er zum Handel oder Gewerbe im Umherziehen gebraucht werden. Durch Rundverfügung vom 10. Februar 1838 gab Flottwell den Landräten auf, binnen 6 Wochen und später jeden 1. Mai sich von den Korporationen durch die Ortsbehörden bescheinigte Nachweise der Judenknaben einreichen zu lassen, die im Vorjahr das 14. Lebensjahr überschritten hatten. Unerbittlich drückte er auf Erfüllung dieses Befehls (Verf. 7. Mai und 4. Juli 1840). Aus den Listen war zu ersehen, daß dem Gesetz nicht überall Genüge geschah. Dies traf in erster Linie in Posen selbst zu, wo mit Hilfe Minutolis zunächst wenigstens der durch Raummangel bisher verschuldete Ausschluß mancher Kinder vom Unterricht behoben werden mußte. Jedoch sogar unter Heranziehung der jüdischen Schulkommission war die Durchführung der weiteren Fürsorge recht mühsam. 318