Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 4 · p. Seite 314

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 4
Article
Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen
Date
1930-01-01
Page
Seite 314 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2259275-2259276-2259281-2260143--2725-2260223
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Manfred Laubert Zur Entwickelung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen Flottwell nahm im Verein mit dem Minister des Innern, Frhn. von Brenn, dann auch sehr bald den früher steckengebliebenen Reformanlauf wieder in die Hand und brachte ihn durch das Gesetz vom 1. Juni 1833 zum vorläufigen Abschluß. Darin wurden die Korporationen und insbesondere ihre Verwaltungsbehörden verpflichtet, dafür zu sorgen, daß es keinem schulfähigen Kinde vom 7. bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr an dem gehörigen Schulunterricht fehlte. Sie waren dafür verantwortlich, daß alle Knaben und Mädchen dieses Alters die öffentlichen Schulen vorschriftsmäßig besuchten, und zugleich verbunden, ganz dürftigen Kindern Kleidung, Schulgeld und sonstige Schulbedürfnisse aus etwaigen vorhandenen Fonds, sonst aus dem Korporationsvermögen, zu gewähren. Unter öffentlichen Schulen wurden sowohl die christlichen wie die mit Genehmigung des Staats eingerichteten, mit qualifizierten, von der Regierung bestätigten jüdischen Lehrern besetzten jüdischen Schulen verstanden. Ausnahmsweise konnte den Eltern der Privatunterricht ihrer Kinder mit ausdrücklicher Genehmigung der Regierung gestattet werden. Die Sorge für den Religionsunterricht blieb jeder Gemeinde vorbehalten, doch dürften auch als Religionslehrer nur vom Staat konzessionierte Personen tätig sein. Die Lehrsprache beim öffentlichen Unterricht in den jüdischen Schulen mußte die deutsche sein (§§ 9—12)15). Allerdings war von der Theorie zur Praxis ein sehr weiter Weg. Dem Andrang fernerer Lehrkräfte in Posen wurde seit 1830 freilich energisch ein Riegel vorgeschoben und einige Jahre später der Antrag einer Anzahl Kaufleute und des Lehramtskandidaten Levin Cassel um Errichtung einer neuen Privatschule abgelehnt. Aber die Regierung erblickte in diesem Gesuch einen neuen Beweis für die Unzulänglichkeit der bisherigen öffentlichen Lehranstalten und erforderte statistische Nachrichten (an d. Magistrat 11. Februar 1838). Nach den Zivilstandsregistern für 1824—32 hatte von 1107 schulpflichtigen Kindern genau die Hälfte, 553, keinen Unterricht genossen (Polizeidirektor Frhr. v. Minutoli an d. Magistrat, 9. März 1839). Noch gegenwärtig wuchsen 89 ohne solchen heran. Der Magistrat wurde deshalb streng gerügt mit dem Hinweis, daß kleinere Orte wie Lissa, Fraustadt und Meseritz der Hauptstadt in diesem Punkt weit voran waren. Es wurde auch wegen der Unterrichtsbeschaffung weiter korrespondiert, doch anscheinend ohne dauernden Erfolg. Wenigstens geht aus einem Bericht des Polizeirats Bauer vom 28. Juli 1840 hervor, daß trotz ordnungsmäßiger Bestellung einer von den Repräsentanten erwählten und der Regierung bestätigten jüdischen Schulkommission für 1840/43 (12 Mitglieder und 5 Stellvertreter) nach Angabe der Eltern selbst 179 Kinder die Schule besuchten, die aber von den Lehrern nicht in ihren Listen geführt wurden, und daß 128 Kinder wegen Armut, Krankheit oder dringender häuslicher Beschäftigung keines Unterrichts teilhaftig wurden. In einer Konferenz zwischen einer Magistratsdeputation und den erwählten Korporationsvorstehern mußten letztere zugeben (19. Februar 1841), daß das Schulwesen noch stark verbesserungsfähig war. Es fehlte sogar an einem gründ- 314

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.