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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1930-01-01 · Heft 4 · p. Seite 313

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 4
Article
Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen
Date
1930-01-01
Page
Seite 313 (sequence 10)
Language
German
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Manfred Laubert. Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen tion für die Schulvorstände vom 23. April 1823 seitens der Regierung vorgeschriebenen Plan zu richten. 3. Überwachung des regelmäßigen Schulbesuchs und Abstellung von Unordnung sollte zu den Obliegenheiten des jüdischen Schulvorstandes gehören. Nach einem Bericht der Schulkommission vom 16. Dezember und einer Bekanntmachung des Oberbürgermeisters Tatzler vom 28. Februar 1830 war das Schulwesen nun in der Weise geordnet, daß bestanden: 1. die erwähnten 5 Vorschulen12). 2. 8 Vorbereitungsklassen für Elementarunterricht in hebräischer, deutscher und polnischer Sprache, beide Kategorien ohne Beziehung zum öffentlichen Schulfonds, also in Form konzessionierter Privatanstalten. 3. 2—4 höhere öffentliche Elementarklassen. Nach Auffassung der Behörde waren diese Vorkehrungen für das Bedürfnis der Gemeinde mehr als ausreichend. Deswegen erschien es zur Subsistenz der hierbei tätigen Lehrer und zur leichteren Beaufsichtigung unumgänglich notwendig, alle darüber hinaus vorhandenen Schulen aufzuheben, ohne Rücksicht darauf, daß einige der daran wirkenden Männer mit einem Konsens versehen waren. Die Schulkommission erbat die Genehmigung dieser Richtlinien sowie eines Verbots aller Neuanlagen, auch wenn der Bewerber ein vorschriftsmäßiges Prüfungsattest aufwies. Zudem waren offenbar manche der bisher geduldeten Lehrer sehr oberflächlich examiniert worden, denn sie konnten nicht einmal gut und fertig schreiben13). Die Dinge gestalteten sich nun so, daß 1832 bei 5634 Köpfen der jüdischen Gemeinde von 1090 schulpflichtigen Kindern 168 christliche und 576 jüdische Schulen besuchten14). Damals wirkte als Oberpräs.ident indessen bereits Eduard Flottwell, der auch dem Judenproblem sofort seine Aufmerksamkeit widmete. In seinem ersten Verwaltungsbericht für 1831 vom 20. September 1832 deutete er schon einige Momente an, die den bürgerlichen Verhältnissen der Israeliten zugrunde zu legen sein dürften. Er ging dabei von dem Gesichtspunkt aus, „daß diese Menschenklasse durch die 1700jährige Dauer ihres bisherigen Zustandes großenteils zu einer so tiefen Entsittlichung herabgesunken ist, daß ihr ohne Gefahr für die übrigen Einwohner nicht sogleich und insbesondere nicht ohne Bürgschaft der wohlhabenderen und verständigeren ihrer Genossen eine völlige Gleichstellung mit den christlichen Einwohnern gewährt werden darf". Es wird deshalb vor allen Dingen darauf ankommen, den jüdischen Gemeinden eine zweckmäßige Verwaltung ihres eigenen kirchlichen Gemeinwesens zu geben und die von der Gemeinde unter Aufsicht des Staats zu wählenden Vorsteher dafür verantwortlich zu machen: 1. daß die heranwachsende Jugend allenfalls auf Kosten der Gemeinde in die christlichen Schulen geschickt und mit der erforderlichen Kleidung und mit Schulbüchern versehen werde; 2. daß der jüdische Religionsunterricht nach einem von der Regierung zu approbierenden Leitfaden und mit Beseitigung der den Haß gegen die Christen begründenden talmudistischen Lehren erteilt wird. 313

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