Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 5)
- Language
- German
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Manfred Laubert. Zur Entwickelung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen geführt wurde, daß ihre Religion nicht angetastet werden sollte (Ber an d. P.S.K. 20. Februar 1826). Bei dem in Preußen herrschenden Verbot der Aufnahme jüdischer Kandidaten in christliche Vorbereitungsanstalten war das Bedürfnis nicht zu leugnen. Es gebrach im Land an prüfungsreifen Lehrern mosaischen Bekenntnisses und ein großer Teil der Jugend wuchs ohne jeglichen Unterricht auf. Auch glaubte Bock bei seiner Vertrautheit mit dem jüdischen Wesen auf weit höheres Entgegenkommen rechnen zu dürfen als staatliche oder Magistratsbeamte. Die praktische Lösung dachte er sich in der Weise, daß ihm die Gemeinden die zu Schullehrern gewählten jungen Männer überantworteten und die Aufenthaltskosten nach ihrer Volkszahl entrichteten. Die Beiträge mußten freilich so niedrig bemessen werden, daß jeder Familienvater sie ohne Beschwerde tragen konnte. Vom Staat erwartete Bock nur einen ratenweise rückzahlbaren Vorschuß für die erste Einrichtung. Das P. S. K. gab zu, daß das Bedürfnis nach brauchbaren Elementarlehrern längst von ihm erkannt war und das Institut deshalb sehr nützlich werden konnte. Bei Bocks vorteilhaften Zeugnissen war es daher dem Anerbieten nicht abgeneigt, wenn eine Prüfung ein günstiges Resultat haben würde. Es ward ihm angeraten, sich zunächst auf einen Lehrer mit 10—20 Zöglingen zu beschränken. Ebenso war die Verbindung mit einer jüdischen Volksschule für praktische Übungszwecke unerläßlich. Dann mußte das Verhältnis des Seminars zu den kirchlichen Behörden klar gestellt werden, da in ihm die religiöse Seite vorzugsweise zu beachten war (Verf. 5. März 1826). Nach der von Bock hierüber erteilten Auskunft wurde das Projekt Altenstein zur Genehmigung weitergereicht (28. Mai). In dessen Auftrag erklärte der verdiente Mitorganisator des preußischen Volksschulwesens, Joh. Wilh. Süvern, das grundsätzliche Einverständnis des Ministeriums, doch hegte man in Berlin schwere Bedenken gegen die Art der Dotierung. Zu ihrer Sicherstellung bedurfte es bestimmter Weisungen vom Ministerium des Inneren und es erschien fraglich, ob eine allgemeine Auflage für einen in den gesetzlichen Anordnungen nicht vorgesehenen Zweck ohne kgl. Autorisation verfügt werden durfte. Wollte man dem Gedanken näher treten, so mußte das Oberpräsidium zu den notwendigen Einleitungen veranlaßt werden. Am wünschenswertesten blieb der in Berlin mit Nutzen beschrittene Weg der freiwilligen Beiträge Privater oder einzelner Gemeinden, bei dem sich auch das die Wirksamkeit des Seminars sehr erleichternde Interesse des Publikums am schnellsten einfinden mußte. War auf Erfolg nicht zu hoffen, dann konnte die Anstalt nur als konzessioniertes oder begünstigtes Privatinstitut frisiert und unter strenger Beachtung des Erlasses vom 15. Mai 1824 durch gesetzmäßige Beiträge oder für das erste aus öffentlichen Mitteln auskömmlich dotiert werden, wofür sich erhebliche Gründe in der lebhaften Teilnahme finden ließen, die der Staat an dem Kulturfortschritt seiner jüdischen Bürger besonders im Großherzogtum nahm. Welcher dieser Wege nach den provinziellen Verhältnissen den besten Erfolg versprach, sollten Konsistorium und P.S.K, reiflich erwägen. 308