Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 307 (sequence 4)
- Language
- German
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Manfred Laubert. Zur Entwicklung des jüdischen Schulwesens in der Provinz Posen ein Ministerialreskript vom 22. September 18215) ordnete an, daß jüdische Schulen jeder Zeit nur als Privatanstalten gelten sollten. Allerdings waren durch Rundverfügung vom 15. Mai 18246) bereits strenge Vorschriften über die Organisation des Schulwesens gegeben worden. Insbesondere wurde die allgemeine Schulpflicht verkündet, eventuell unter Mitbenutzung christlicher Anstalten. Auch an jüdische Schulen durften fortan nur Lehrer berufen werden, die sich den für ihre christlichen Kollegen vorgeschriebenen Prüfungen unterzogen hatten. Diese Bedingung wurde sogar für die Erteilung häuslichen Privatunterrichts gestellt. Die Inspektion über die jüdischen Schulen sollte gemäß Reskript vom 22. Januar 1828 einem Geistlichen der beiden christlichen Konfessionen nach Auswahl der Regierungen übertragen werden. Allein die Durchführung dieses Befehls wurde in Posen durch die Macht der Tatsachen vereitelt. Das Ergebnis einer Mitte der 20er Jahre veranstalteten Untersuchung war „ebenso überzeugend als niederschmetternd". Die erste Voraussetzung, eine Gelegenheit zur Vorbildung brauchbarer Lehrkräfte, mangelte eigentlich gänzlich7) (Bromberger Verwaltungber. für 1827). Damals weilte indessen der aus der Provinz stammende Lehrer Bock, Leiter eines Erzichungsinstituts für jüdische Knaben in Magdeburg, in seiner Heimat zum Studium der dortigen Sachlage und er betrachtete die Situation nicht als hoffnungslos, wenn die Rettungsaktion mit der nötigen Vorsicht eingeleitet wurde, um nicht bei der Judenschaft selbst starken Widerspruch auszulösen8). Man mußte von der Absicht des Königs ausgehen, den bisherigen Druck durch eine für Juden und Christen gleich vorteilhafte bürgerliche Gleichstellung zu ersetzen. Hierzu wurde von ersteren ein Grad sittlicher Bildung gefordert, der sie zwecks Ausübung bürgerlicher Rechte zur Übernahme bürgerlicher Pflichten würdig und fähig machte. Daran fehlte es jedoch der Masse im Großherzogtum und darum mußte versucht werden, ihr diesen Bildungsgrad zu verschaffen. Das Haupterfordernis war die Gewinnung von Lehrern, deren Einsicht den Einfluß religiöser Bigotterie zurückzudrängen vermochte, und die Art und Weise kannten, mit der man in jüdischen Erziehungsanstalten neben den Eigentümlichkeiten des Volkes auch die Rechte des Staats zu vertreten hatte, um die Abneigung gegen neue Unterrichtsmethoden zu beschwichtigen. Da Bock in seiner Magdeburger Stellung nicht existieren konnte, erklärte er sich bereit, eine Art Lehrerseminar zur Vorbereitung solcher mosaischen Pädagogen in der Provinz zu errichten und hoffte, damit dem Staat wie den Gemeinden wesentlich zu nützen. Seine lauteren Absichten gegen ersteren belegte er durch den Hinweis auf seine Teilnahme als Freiwilliger am Feldzug von 1815, die Anhänglichkeit an sein Judentum durch sein opferwilliges Anerbieten. Bei Zustimmung des Provinzialschulkollegiums (P. S. K.) kam es nur auf die Kostendeckung durch die jüdischen Kommunen an, welches Hindernis er glaubte überwinden zu können, wenn den Leuten vor Augen 3* 307