Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Vertreibung der Juden aus Weißenburg 1520
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 299 (sequence 3)
- Language
- German
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Moritz Stern. Die Vertreibung der Juden aus Weißenbur« 1520 Die vorstehende Urkunde wurde am 12. Juni 1520 in der Ratsstube zu Weißenburg vor dem Wegzuge der Juden ausgestellt1). Es waren zuletzt noch 15 jüdische Familien in Weißenburg ansässig. Als ihre Vertreter zeichneten: 1. der alte Feustlein, 2. Mairlein, 3. Jacob2), 4. Wenjamin (d. i. Benjamin), 5. Secher, 6. Enoch, 7. Feustlein (junior), 8. Maierlein (II), 9. Dofelein, 10. Gößlein, 11. Seligkman, Sohn des alten Ficker, 12. Mergem (d. i. Mirjam), Frau des jungen Ficker, 13. Sarlein, Frau des Aron, 14.Sarelein Mairin (d.i.Frau des Mair), 15.Mundlein, Frau des Sambson, im ganzen also elf Männer und vier Frauen. Wenn die Frauen urkundeten, müssen ihre Männer abwesend gewesen sein, und man hat nicht auf ihre Rückkehr gewartet. Dies zeigt, daß die Sache, um die es sich handelte, eilig war. Die genannten Juden dankten dem Rate für seinen bisherigen Schutz und baten „untertänig und demütig", sie zu „beurlauben", mit Leib und Gut aus der Stadt ziehen zu lassen. Bürgermeister und Rat erklärten sich hiermit einverstanden und versprachen, den Juden bei Einziehung ihrer Außenstände schleunig zum Rechte zu verhelfen. Dafür verpflichteten sich die Juden eidlich, sich mit den Entscheidungen des Weißenburger Gerichts zu begnügen, vor ihrem Wegzuge die Forderungen der Weißenburger rechtlich auszutragen und wegen der Händel, die zwischen ihnen und der Bürgerschaft vorgefallen waren, keine Ansprüche zu machen. Welcher Art diese „Händel" waren, erfahren wir aus der Begründung, die von den Juden für ihren beabsichtigten Fortzug angegeben wird. Ihre Nahrung, d.h. ihr Handel, sei zurückgegangen. Die „Umbsässen", die Landbevölkerung, sei ihnen abhold, und sie könnten ihre Außenstände nicht einbringen. Die Stadtbevölkerung Weißenburgs werde ihnen dazu von Tag zu Tag feindlicher gesinnt. Vor kurzem seien einige Judenhäuser und die Synagoge ausgeplündert worden. Schlimmeres wurde dadurch verhütet, daß der Rat, sobald er davon erfuhr, die beiden Bürgermeister in die Judengasse sandte und die Juden schützte. Der Aufruhr wiederholte sich jedoch, und der Rat mußte „mit wehrhafter Hand" einschreiten und konnte nur mit eigener Lebensgefahr verhindern, daß die Juden totgeschlagen wurden. So sehen wir, daß der Fortzug der Juden aus Weißenburg kein freiwilliger war, sondern von der Bevölkerung erzwungen wurde. Wollten die Juden ihr Leben retten, blieb ihnen nichts anderes übrig, als um „Urlaub" einzukommen und ihren Wohnsitz aufzugeben. Daß die Ausstellung und Fassung der Urkunde vom Rate veranlaßt wurde, tut der Wahrheit der Erklärungen keinen Abbruch. Um etwaigen späx) Im Münchener Hauptstaatsarchiv a. a. O. befindet sich auch ein Vidimus unserer Urkunde, das sich am 26. Juli 1521 (freytag nach sannd Jacobi tag) Bürgermeister und Rat zu Weißenburg von Veit, dem Abte des Gotteshauses und Klosters St. Peter und St. Paul zu Wulzburg, anfertigen ließen. 2) In der handschriftlichen Urkunde folgen die Namen von Jacob bis Dofelein ohne Komma, die Wassermannschen Abschriften Bd. 8 im Gesamtarchiv der deutschen Juden weichen hiervon ab. Ich hoffe, an der Hand der Urkunden des Weißenburger Stadtarchivs die Differenzen später klären zu können. 299