Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 4
- Article
- Mendelssohn und Mecklenburg
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Siegfried Silberstein. Mendelssohn und Mecklenburg p. 104 xx angefüret worden ist, von denen Gelehrten in Canaan, Babylonien und Egypten wegen der dortigen excessiven Hitze, bey welcher ein Todter nach einigen Stunden Zeichen der Verwesung an sich hat, gemacht worden ist, und folglich seinen Grund in dem heißen Clima zu haben scheinet, und für unsere kälteren Gegenden nicht anwendlich ist; so würde doch die Bemühung, die Juden von ihrem ungereimten Verfahren durch Gründe der Vernunft zu überzeugen, fruchtlos seyn. Da es aber sowol aus Medicinischen Gründen, daß ein Mensch in einer tiefen Ohnmacht, suffocatione uteri, Schlagfluß und dergl. für todt gehalten werden könne, als auch aus der Geschichte bekant ist, daß Juden, die in bloßer Ohnmacht, welche die Juden Hüner-Brät nennen, gelegen, begraben worden; (Schudt Jüdische Merkwürdigkeiten Th. 2 libr. VI. cap. 37. pag. 355 erzälet, daß noch zu Bingen am Rhein Juden als Enkel wohnen, deren Großvater für todt begraben worden. In der Nacht aber hätte ein am Todten Acker wohnender Mann ein Geräusche gehöret und es hätte, als man das Grab und den Sarg hätte öffnen lassen, der Todte auf seinem Angesicht, das er ganz zerkrazt hätte, gelegen.) So hänget es lediglich von dem Willen des Landesherrn ab, ob Derselbe auch in Seinem Grund und Boden lebendige Menschen, oder wenigstens Menschen, von denen es immer zweifelhaft bleibet, ob sie wirklich todt waren oder nicht?, wolle einscharren lassen. Hiezu komt noch, ob ein Landesherr mit gutem Gewissen zu solchen grausamen und unmenschlichen Handlungen schweigen dürfe? Selbst die Juden müssen, auch bey ihrem größten Lermschreyen, die Sorgfalt des Landesherrn rühmen, der für ihr Leben so große Sorge träget. Meiner geringen Meinung nach bleibt also nichts weiter übrig, als daß der Landesherr aus eigener Ueberzeugung denen Juden gemessene Befehle, wie lange sie ihre Todten über der Erde stehen lassen sollen, gebe, und die Obrigkeit in denen Städten dazu anhalte darüber strenge zu halten. So hat z. E. die Obrigkeit zu Rödelheim bey Frankfurt am Mayn, wie Schutit in seinen Jüdischen Merkwürdigkeiten Buch VI. cap. 37. pag. 341 meldet, befolen, daß die Juden auf unsern Sontägen keinen Todten bis nach geendigtem Gottesdienst begraben dürfen. Bützow d. 19. Febr. 1772. Erachten Friedericis (s. S. 235). Die Ursache, warum die Juden ihre Todten nicht über Nacht liegen lassen: 1. Weil nach ihre Meinung nach, die Seele nicht in das Paradies kommt, bis der Leib begraben sei; 2. Weil der unreine Geist bey der Nacht einen solchen Leib, der ohne Seele ist, verunreiniget; 3. So glauben die Juden an Seelenwandrung, und auch aus dieser Ursache begraben sie ihre Todten bald, weil die Seele nicht eher in einen andern Leib wandert, bis der erste begraben ist. Ich zweifle nicht, daß die mehrsten Juden selbst nicht wissen, warum ihre Todten so bald als möglich begraben werden müssen, weil man davon in ihrem Talmud nichts geschrieben findet, sondern in einigen Nebenbüchern, so von den wenigsten Juden gelesen werden, weil sie mehrenteils in chaldäischer Sprache sind. Es ist vielmehr von einigen Zeiten her 279