Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 3
- Article
- Mendelssohn und Mecklenburg
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Siegfried Silberstein. Mendelssohn und Mecklenburg „O! daß doch die Judenschaft mit ihren Lehrern diese herrliche Stelle (er zitiert aus dem Briefe von den Worten an „ein bewährtes Kennzeichen . . .") des großen Moses Mendelssohn beherzigen wollte; so setzten sie sich nicht der Gefahr aus, durch ihre eilige Beerdigung, Scheintodte zu begraben." Infolge einer Eingabe der Judenschaft jedenfalls ruhte die Sache bis zum 29. November 1793. Ein jüdischer Kandidat Michaelis reicht ein Schreiben des Professors und ersten Oberlehrers zu Breslau, Joel Loewe, an die Mitglieder der jüdischen wohltätigen Gesellschaften, welches zu Berlin 1793 herausgegeben worden, ein und bittet um Verordnung gegen die frühe Beerdigung. Am 18. Dezember 1793 ergeht nun ein Vorbescheid an die Aeltesten und Vorsteher und den Rabbiner Levin Emanuel, worin erklärt wird, daß der Herzog nach seiner zu den jüdischen Untertanen 'hegenden Gnade und aufgefordert durch die zweckmäßigen Vorschläge, die in neueren Zeiten zur Abstellung des Mißbrauchs besonders von zwei jüdischen Gelehrten gemacht worden sind, mehr gedachten Mißbrauch abstellen will. Sie sollten über das ihnen bereits mitgeteilte Schreiben des Professors Loewe nach gewissenhafter Erwägung ihre Erklärung zur Regierung einreichen. An demselben Tage sollten sie (Rescript v. 11. Dec. 1793) um 11 Uhr vorm., Michaelis, dessen Vorstellung wohl aufgenommen wurde, um 12 Uhr vor der Regierung erscheinen, und „sodann weiteren Vortrags gewärtigen". Am 20. Dezember 1793 teilt die Neustrelitzer Regierung den Ministerien in Berlin und Schwerin die an die Judenschaft erlassene Verordnung mit und schlägt vor, daß dort eine ähnliche Verordnung gemacht werden möchte, damit dadurch leichter ein die Menschheit empörender Mißbrauch, lebendig begraben zu werden, gänzlich abgeschafft werden könnte. Die eigenen Lehrer der Juden haben sich öffentlich dagegen erklärt, und die Strelitzer Judenschaft ist bereit, sich den dawider zu machenden Verordnungen zu unterwerfen, sobald dort eine gleiche Verordnung bewirkt werden könnte. Die erwähnte Erklärung der Strelitzer Judenschaft war jedenfalls in der Sitzung am 18. Dezember gemacht worden. In einem Schreiben vom 22. Dezember 1793 wenden sich die Aeltesten und Vorsteher der Judenschaft gegen den vom Kandidaten Michaelis, „Kinderlehrer beim Kammeragenten Nathan Meyer", gemachten Versuch7) zur Abstellung der schnellen Beerdigung und gegen den Inhalt der von ihm vorgelegten Schrift des Professors Loewe aus Breslau. Sie verweisen auch auf Marcus Herz diesbezügliche Schrift. Sie legen Verwahrung gegen diese neuen Bestrebungen ein und bitten den Herzog, daß er sie in ihren alten Gebräuchen belasse. Sie wollen jedem, der auf dergleichen Auferstehung hoffe, erlauben, in seinem letzten Willen zu bestimmen, wie lange der tote Körper in dieser Hoffnung liegen soll. Die neueren Schriftsteller wagen einen Einbruch in die alten Gebräuche, wollen das jüdische Gesetz zerstören; wer weiß, was noch folgen werde, ob nicht gar nach dem Vorgange der französischen Revolution die jüdische Re- 7) Am 29. November hatte Michaelis eine ausführliche Eingabe eingereicht. 5 239