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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 237

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 3
Article
Mendelssohn und Mecklenburg
Date
1929-01-01
Page
Seite 237 (sequence 5)
Language
German
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Siegfried Silberstein. Mendelssohn und Mecklenburg an Cornelius, 31. Mai 1772.) Am 18. Juli reichen die Aeltesten und Vorsteher zu Schwerin im Namen der gesamten Judenschaft eine neue Vorstellung mit 2 Anlagen, die ihnen von Altona und Berlin auf ihre Bitte gesandten gründlichen Belehrungen, ein. Das ist der genannte Extract Emdens 5) und das „Schema zu einer Vorstellung an den Landesherrn", von dem Mendelssohn in seinem bekannten Briefe (S. Anhang) spricht. Unverständlicherweise haben sie es nicht unterschrieben, sondern als die genannte „gründliche Belehrung" eingereicht. Nichts bemerken sie von dem Briefe Mendelssohns, der die überaus interessante und kulturhistorisch bedeutsame Antwort enthält, die von dem Verfasser des Aufsatzes in der Berlin. Monatsschrift insofern als ein wichtiges Aktenstück bezeichnet wird, als sie die Ritualgesetze der Juden inbetreff der Beerdigung der Toten aus den Quellen gezogen und zugleich die deutsche Meinung des großen philosophischen Rabbi über das frühe Begraben der Toten enthält. (S. Anhang.) Sie nennen auch nicht die Namen der Verfasser ihrer Anlagen, bemerken aber: „Gehet beiden gleich das förmliche einer Belehrung und, welches noch unangenehmer zu bemerken gewesen, die Unterschrift der Verfasser ab, so werden Ew. Herzogl. Durchlaucht Gründlichkeit und Beweise, die für uns von der äußersten Bündigkeit sind, in selbigen nicht vermissen". Sie versichern, daß die Beerdigung nicht so geradeweg geschehe, und schildern die Tätigkeit der Chewra kadischa, der sogenannten heiligen Zunft, während der Krankheit, ihre Wachen bei Verschlimmerung derselben, ihre Gebetsverrichtungen beim Todesfall, die Waschungen der Toten und die verschiedenen Proben, die zur Ueberzeugung von der Gewißheit des Todes angestellt werden, ehe der Verstorbene zu Grabe gebracht wird. So hoffen sie auf Wiederaufhebung der Verordnung vom 30. April. Ihr Suchen betrifft die Beruhigung des Gewissens und die Freiheit der Religionsübung, von der sie ihre ewige Glückseligkeit erwarten. In unverhofftem unglücklichen Falle werden sie mit betrübtem Herzen der landesherrlichen Macht sich unterwerfen müssen. Sie hoffen aber durch die fürstväterliche Gnade erfreut zu werden. Die Regierung übersendet die Eingabe ohne Bemerkung dem Herzog. Er entscheidet, daß „diese Sache nach dem untertänigsten Vorschlag sub lit: A, das ist des „Schema Mendelssohns", decidirt werde. Mendelssohn hat also durch seine ausgezeichnete Eingabe, die sowohl dem Religionsgesetz als auch der Forderung des Herzogs zu genügen suchte, die Einschränkung der ersten Verordnung bewirkt. Und so erfolgt am 31. August 1772 eine neue Verordnung: „Wir haben, auf eure der Aeltesten und Vorsteher der hiesigen Juden- 5) Ueber den weiteren Schriftwechsel Emdens mit Mendelssohn, s. Meanef 1785 und M. Kayserling, Moses Mendelssohn, Ungedrucktes un Unbekanntes S. 31 ff. In einem Briefe v. 30. Juni 1772 an Emden drückt M. seine Verwunderung über die Handlungsweise der Schweriner, die ihm nichts von ihrem Briefwechsel mit Emden, nichts von ihrer Benutzung des Schema und dem Erfolg ihrer Bemühungen mitgeteilt haben. „Wohl möchte ich wissen, was diesen superklugen Leuten eingefallen, und wie es ihnen ergangen ist". 237

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