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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-07-01 · Heft 2 (Juli 1929) · p. Seite 143

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 2 (Juli 1929)
Article
Wer sind die Prager Munk im 16. Jahrhundert?
Date
1929-07-01
Page
Seite 143 (sequence 3)
Language
German
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Bernhard Wachstein. Wer sind die Prager Münk im 16. Jahrhundert? 1503 erscheint Isaias Munka als Besitzer des großen Hauses CNr-48-V in der Goldenen Gasse (Ghetto S. 135). 1521 ist von den Erben des Isaias dessen Sohn Zalman Munka als Besitzer ersichtlich, der 1544 3 Häuser sein eigen nennte (Ghetto ibidem). 1524 Zalman Munka im Streit mit der jüdischen Gemeinde wegen Steuern. Geschlichtet durch den Bürgermeister und Rat der Altstadt-Prag (Nr. 1221, S. 961—962)2). 1525 Privileg König Ludwigs an Zalman Munka, wonach für alle Zeiten ein Rabbi und ein Aeltester aus seiner Familie zu bestellen sind (Nr. 315, S. 364; Nr. 768, S. 556). 1533 5/5 König Ferdinand an die böhmische Kammer wegen Ausforschung des Vermögensstandes des Juden Munko (Vorname fehlt hier wie auch in den weiteren diesen Fall betreffenden Schriftstücken, bezieht sich jedoch auf Zalman Munka), bei dem verräterische Schriften gefunden wurden (Nr. 1243, S. 973 bis 974). 1533 23/5. Beschwerde der böhmischen Kammer gegen den Rat der Stadt Prag, daß er den Juden verhelfe, sich der königlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen, so in dem Fall Munko. „Juden, Präger (die Stadtbehörde) und Munko Juden böse Handlung betreffend" (Nr. 420, S. 276—279). 1533 25/5. Bericht der böhmischen Kammer an König Ferdinand über die beim Juden Munko konfiszierten Schriften. Auf eine Anzeige hin wurde vom Unterkämmerer eine Truhe mit Schriften konfisziert und in das Rathaus gebracht. Der Inhalt war ein Schuldschein, ausgestellt von einem Mit-Vorsteher, und dazu ein Zettel. In diesem Zettel war ein Pönale von 100 Schock ausgemacht, für den Fall, daß die andere Vertragsseite Verrat gegen die Abmachung üben sollte. Der Rat fand hierin nichts Belastendes und zog 6 Juden, die als Anzeiger verdächtig waren, ins Gefängnis, weil sie die Anzeige beim Unterkämmerer und nicht beim Rat einbrachten. Die Kammer hingegen beschuldigte den Rat des Einverständnisses mit Münk und seinen Juden, die sich der Kammergerichtsbarkeit entziehen wollen. In der Auslegung des Corpus delicti, des erwähnten Zettels, den sie dann weiter aus dem Böhmischen ins Deutsche übersetzen ließ, bemüht sie sich ein schweres Verbrechen zu konstruieren, hauptsächlich, weil in dem Zettel nicht ersichtlich gemacht wurde, worin dieser Verrat bestünde. (Es kann vermutet werden, daß die in Verträgen übliche Formel darin enthalten war.) Das Vermögen, weniger aus Liegenschaften als aus Forderungen und Kleinodien bestehend, wird auf 40 000 Schock Meißner Groschen geschätzt. (Der Hausbesitz wird nicht angegeben, da bei der errechneten Summe dieser nicht in Betracht kam) (Nr. 403, S. 279—286). 2) Wenn die Quelle nicht angegeben wird, beziehen sich Nr. und S. auf BONDY-DWORSKY. 143

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