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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-07-01 · Heft 2 (Juli 1929) · p. Seite 109

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 2 (Juli 1929)
Article
Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut
Date
1929-07-01
Page
Seite 109 (sequence 16)
Language
German
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Raphael Straus. Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut. diese Schicksalsentwicklung der niederbayerischen Juden besonders heraus. Deshalb sei im folgenden eine genauere Betrachtung der Judenpolitik Herzogs Heinrich in ihren Einzelheiten gestattet. Die für unser Empfinden sinnfälligste Verfügung des Herzogs war die Ernennung des Juden Leser von Landshut zum herzoglichen Vertreter gegenüber den Juden2*). König Ruprecht hatte wenige Jahrzehnte zuvor einen Judenmeister Israel mit ähnlichen Funktionen für das ganze Reich bekleidet, aber es scheint selten geblieben zu sein — und war doch aus bekannten Gründen hinsichtlich des Erfolgs viel aussichtsvoller! —, daß auch Territorialfürsten wie die Herzoge Johann und Ludwig (s. Reg. Nr. 10 und 15) und Herzog Heinrich (s. Reg. Nr. 21 und 22) für ihr Gebiet denselben Versuch machten, und noch dazu in sinnvollerer Weise, indem eine Wahl durch die Juden vorgesehen war. Eine planmäßige Judenpolitik Heinrichs zeigen auch die Urkunden Nr. 1, 4, 12, 14, 18, die mit Herzog Friedrich, des Vaters Heinrichs, 1379 beginnend bis zu Heinrichs Judenordnung von 1435 führen und in allen bayrischen Herzogtümern durch 40 Jahre eine Stetigkeit in der Judenpolitik beweisen, wie sie sonst in Deutschland selten geworden war. Jener Versuch König Ruprechts ist in der Literatur häufig zu ernst genommen worden und zwar deshalb, weil man ihn isoliert und ohne Beachtung des Präcedenzfälle betrachtet hat. So Grätz VIII S. 111 ff., und in seiner wertvollen Spezialuntersuchung geht auch Moritz Stern mit seiner Bemerkung: „Der Plan Ruprechts war gut ersonnen" in seinem Lobe weiter, als die Umstände rechtfertigen, ganz zu schweigen von Gengier, der (Anz. f. Kunde der dt. Vorzeit, 1858), also vor Stobbes zusammenhängender Darstellung, die Ernennung des Israel „als eine neue Epoche im deutschen Judenrecht erschließend" ge wertet hat. Denn daß gerade Ruprecht auf dem Gebiete der Finanzreform neue Ideen durchgeführt hätte, ist wegen seiner wirtschaftlichen und politischen Schwäche unwahrscheinlich. Aus dieser seiner Schwäche erklärt sich einerseits, daß er jenen Versuch, die jüdische Steuerkraft zu zentralisieren, unternommen hat, und andererseits, daß dieser Versuch mißlang. Das klägliche Verhältnis des Reichsoberhauptes zu den Fürsten läßt es als überaus unwahrscheinlich erscheinen, daß die Idee zu dieser Zentralisation überhaupt aus Deutschland stammt. Man müßte geradezu einen schöpferischen Geist in Ruprecht oder unter seinen Beratern suchen, wenn man das annähme. Auf vorübergehende, aber sofortige Wirkung berechnete Maßnahmen wie die Wenzelschen Schuldentilgungen — also Maßnahmen, die im Einvernehmen zwischen König und Territorialherrschaften getroffen wurden und bei denen beide Vorteil erhofften — solches und ähnliches war alles, was die bedrängte Lage des Königs 24) Dieser „Löstier" durfte 1450 als einziger in Landshut bleiben, zog es aber vor nach Regensburg auszuwandern, wo er 1452 starb. Er muß, weil der Chronist das für berichtenswert hält, also noch damals eine beachtete Persönlichkeit gewesen sein. (Landshuter Ratschronik, ed. Heigel in Chr. dt. Städte 15, 300). 109

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