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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-07-01 · Heft 2 (Juli 1929) · p. Seite 108

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 2 (Juli 1929)
Article
Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut
Date
1929-07-01
Page
Seite 108 (sequence 15)
Language
German
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Raphael Straus. Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut. daß er mit der Judenvertreibung zugleich den Landesinteressen zu dienen glaubte; es schließt aber wohl aus, dieses Motiv in den Vordergrund zu rücken. Herzog Johann, der auch seinerseits die Juden seines Straubinger Landes zur Erlangung größerer Steuerwilligkeit gefangen setzte, hatte bei seinen niederländischen Untertanen den Namen „Jean sans pitie". Wenn bei Herzog Ludwig sich keine solche natürliche Parallelität zwischen der Behandlung seiner christlichen und seiner jüdischen Untertanen zeigt, so deutet das — in Anbetracht der besonderen und politisch sinnlosen Härte Ludwigs gegen die Juden, die schon den Zeitgenossen auffiel, — hin auf eine willensmäßige Störung in der natürlichen Auswirkung der „landesväterlichen" Fürsorge. Wenn der Judenschutz auch in Niederbayern ebenso wie anderwärts einfach versackt und die Vertreibung nach einer Periode mangelnden Schutzes erfolgt wäre, so hätte diese Judenvertreibung gewiß damals gar nicht so viel Aufsehen erregt und wäre auch für die Betrachtung der Gegenwart nur ein Ereignis unter vielen ähnlichen. Die Plötzlichkeit des Umschwungs und die große Begabung der beiden Herzoge heben von H. Ludwig gefangenen Juden vom 22. u. 26. März 1451, 11. Nov. 1453). Deutlicher ist die Sprache einer Urkunde vom 6. Aug. 1452, in der der Jude S a n b e 11 dem Herzog Ludwig alle Schuldbriefe an Untertanen im herzoglichen Land cediert. Sicherlich stehen auch die vielen Gefängnisstrafen, die die Juden in Regensburg 1450—53 erlitten haben, mit der Aktion Herzog Ludwigs in Verbindung; die Stadt Regensburg hat ja dauernd mit den Herzogen in Verhandlung gestanden gerade wegen der Juden, weil sie für deren Steuern an den Herzog als deren nächste Obrigkeit zu sorgen hatte. Ob auch ein großer Prozeß mit dem „Hellermaier von Grass" in gleicher Weise darauf zurückgeht, daß die kleineren Gewalten dem Vorbild des Herzogs folgten, wird aus der spärlichen Ueberlieferung nicht deutlich. Die Juden zu Regensburg haben am 27. Sept. 1452 einen Anwalt aufgestellt, weil jener Hellermaier auf ihre Schuldbriefe und ganze Habe im Dorf Taynigen (bei Erding, s. Oesterley s.v. Taing) Anspruch erhob, und ebenso handelten „etliche" andere in Bezug auf den Ort Oberndorf. Alle diese Umstände machen es nahezu gewiß, daß die Habsucht des reichen Herzogs nicht zu den letzten Ursachen der Judenvertreibung zählt. — Ob nun einer solchen Deutung die Großzügigkeit entgegensteht, die Ludwig sonst durch viele — natürlich zinslose — Darlehen an Fürsten, Herren, Klöster u. a. bewiesen hat (Neub. Copialbuch, München Hauptstaatsarchiv, Nr. 34), muß man bezweifeln. In diesen Fällen hat sich Ludwig sorgfältig gegen Verluste gesichert und sieht für den Zahlungsverzug sogar die Möglichkeit vor, das Geld auf Zins von den Juden zu Lasten des Schuldners zu entleihen. Nun ist ein solcher Vorbehalt in Bezug auf „schaden an Kristen und Juden" zwar formelhaft; er ist aber tatsächlich sogar von Fürsten ausgenützt worden, wie sich im Prozeß zwischen Herzog Ludwig von Ingolstadt, von dem ein Teil des Reichtums der Landshuter Herzoge stammte, und Herzog Wilhelm von München (s. oben Nr. 16) zeigte. Anders hat Herzog Ludwig der Reiche einen Darlehensstreit mit den Grafen von Oeningen zur Erlangung weitgehender Rechte an deren Besitz ausgenützt (Neub. Cpb. 34, fol. 516 u. 525). In anderen Fällen mag Ludwigs Großzügigkeit wirklich reiner „Freundschaft und Güte" entsprungen sein (Kluckhöhn S. 53). Auch Gelddarlehen waren zu allen Zeiten Mittel zur Erlangung politischer Freundschaften, Anhänglichkeiten, Abhängigkeiten. Herzog Ludwig ließ ja auch den Juden L e s i r als einzigen nach der Judenaustreibung in Lands hut wohnen; aber er war reich (s. unten Anmerkg. 24). Der im Falle dei Judenvertreibung bewiesenen Habsucht stehen diese diplomatischen Freundschaftsakte nicht im Wege. Auch von dem kargen Herzog Heinrich sind solch- Darlehen bekannt (u. a. Nbg. Cpb. 32,274). 108

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