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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1929-07-01 · Heft 2 (Juli 1929) · p. Seite 107

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1929-1930
Issue
Heft 2 (Juli 1929)
Article
Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut
Date
1929-07-01
Page
Seite 107 (sequence 14)
Language
German
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Raphael Straus. Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut. nur eines ungestörten Friedensstandes und einer verständigen Verwaltung, um einen allgemeinen Wohlstand zu verbreiten". Nun hat allerdings die neuere Geschichtsschreibung nicht dem Herzog Heinrich, der die Juden — im Rahmen seiner innenpolitischen Interessen — schützte, sondern seinem Sohn, der sie vertrieb, als Motiv die landesväterliche Fürsorge zuerkannt20). In den Rahmen von Heinrichs Politik würde aber eine den Interessen des Landes zuwiderlaufende übertriebene Begünstigung der Juden gar nicht passen. Sie ist denn auch in den Quellen nirgends behauptet worden. Andererseits stehen gerade in der Politik des Herzogs Ludwig ganz andere Dinge im Vordergrund als die Befriedung des Landes, und es werden auch ganz andere Eigenschaften als die eines guten „Haushabers" an ihm gerühmt, nämlich seine Ritterlichkeit und Prachtliebe. Seine Politik war ganz nach außen hin gewandt. Dazu kommt, daß Heinrichs Judenpolitik durch Jahrzehnte hindurch durchaus stetig bleibt, Herzog Ludwig dagegen die Judenvertreibung in jungen Jahren sofort nach Regierungsantritt und mit außerordentlicher Härte durchführt. Das sieht viel eher nach einer Affekthandlung als nach planmäßiger Landesfürsorge aus. Es wird denn auch, als sich der Herzog im Jahre 1461 gegen den Kaiser wegen der Judenvertreibung rechtfertigen muß, der „Wucher" der Juden nur neben angeblichen Vergehungen gegen das hl. Sacrament als Motiv genannt21). Im übrigen hat er auch sonst sofort nach Regierungsantritt durch große Festlichkeiten u. a. m. die Gunst der Oeffentlichkeit mit bestem Erfolg zu erlangen gesucht, die seinem Vater versagt geblieben war. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß für diese der väterlichen Politik entgegengesetzten Handlungen — und damit zugleich für die Judenvertreibung — demonstrative Absichten maßgebend waren. Denn das gespannte Verhältnis zwischen Vater und Sohn konnte dazu verleiten. Daß außerdem religiöse Motive und Habsucht mitgewirkt haben, kann als sicher gelten. Das erstere ergibt sich aus den erwähnten Verhandlungen von 1461, und Ludwig hat ja auch später gegenüber den ihm verpfändeten Regensburger Juden Bekehrungsversuche angestellt und an der Affaire des Täuflings Kaiman in Regensburg 1470 regen Anteil genommen, wobei jener Chronist Ebran von Wildenberg herzoglicher Staatsanwalt war22). Ebenso ist die Habsucht unzweifelhaft, nachdem Ludwig den Juden, ehe sie das Land verließen, ihr Vermögen abnahm23). Das alles schließt nicht aus, so) Doeberl, a. a. O., 1, 300. 21) Neub. Cpb. 34, 42'. 22) Ebran v.W., ed. Roth, S. VII. 23) Urk. v. 4. Okt. 1450. — Eine Fülle weiteren Materials beweist, wie sorgfältig Ludwig gerade die wirtschaftliche Seite dieser Aktion vorbereitet hat. Die von den Juden erlangte Erklärung vom 4. Nov. 1450 ist mit der Vorsicht eines Geschäftsmanns abgefaßt, der Verluste vermeiden will. Ferner gibt es eine ganze Anzahl Urfehden jüdischer Einzelpersonen, die gewiß auch nicht ohne Lösegeld freigelassen wurden; dgl. ist ja auch aus anderen Territorien bekannt und beweist zwar an sich noch nicht die Habsucht des Herzogs, hat aber einiges Gewicht im Zusammenhang mit den anderen Beweisen (Urfehden der 107

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