Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1929-1930
- Issue
- Heft 2 (Juli 1929)
- Article
- Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 100 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Raphael Straus. Die Judenpolitik Herzog Heinrichs des Reichen von Landshut. des Predigers nur eine Episode ist. Nun mögen die folgenden urkundlichen Belege zeigen, wie diese inkriminierte herzogliche Judenpolitik beschaffen war. 1) 1379. Herzog Friedrichs Privileg für die Juden: 1. Sie sollen Gerichtsstand nur vor dem Herzog oder seinem Hofmeister oder, wo er das Recht hinschafft, haben. 2. Sie sollen nur durch christliche und jüdische Zeugen überführt werden können. 3. Sie dürfen ihre Schuldner durch Fronboten pfänden lassen. 4. Sie dürfen ihre Toten auf Friedhöfe inner und außer Landes zollfrei führen. 5. Einheimische und fremde Juden dürfen ohne Zölle durchs Land reisen und sollen auf die Waren nicht mehr zollen als die Christen. 5. Vor Gericht soll man ihnen einen Anweiser geben. 7. Sie dürfen in Rechtssachen an den Herzog appellieren. (Vgl. Wiener, Reg. S. 146). 2) 1394. Herzog Stefan der III. gestattet den Bürgern von Hilpoltstein, Juden aufzunehmen. Jedoch sollen diese mit den christlichen Bürgern gleiche Rechte h°ben. (Wiener S. 157). 3) 1410. Bei Abbruch der Judengasse in Landshut verspricht Herzog Heinrich auf Bitten der Juden, deren Synagoge. Tauchur*d Backhaus stehen zu lassen. (Wiener S. 166 hat im Anschluss an Reg. Bc. 12, 66 seltsamerweise „Trukchhaus" statt „Tukchhaus"> ebenso Heigel in Chron dt. Städte 15). 4) 1412. Herzog Heinrichs Privileg für die Landshuter Juden. (Wiener S. 171). 5) 1414. Oers, bestätigt den Juden die Privilegien seines Vaters. (Wiener S. 175). 6) 1415. Privileg der Herzogin Elisabeth für die Juden gegen unberechtigte Zollbelastung. (Reg. Bc. 12, 204). 7) 1416. Die Herzoge Ernst und Wilhelm bewilligen den Münchner Juden einen Friedhof. (Wiener S. 176). 8) 1416. Herzog Ludwig VII. (der Bärtige) setzt nach Wahl der Juden von Jngolstadt die Juden Messe und Jacob von Freising zu seinen Bevollmächtigten über die Judenschaft ein. 8 a) 1416. Desselben Judenordnung in 24 Artikeln, darunter folgende Bestimmungen: 7. Die J. sollen nicht mehr zollen als Christen und Tote zollfrei führen dürfen. 2. Sie sollen Lebensmittel und Kleidung kaufen und verkaufen dürfen wie Christen, aber nur nach Massgabe ihres eigenen Bedarfs. 3. Bei Straffälligkeit sollen sie nicht härter gestraft werden als Christen. 4. Juden, die im herzoglichen Land wohnen, ohne dem Herzog zinspflichtig zu sein, sollen an dem Privileg nicht teilhaben „noch In der andern Juden gemeinscheft sein". 5. Juden, die außer Landes ziehen wollen, sollen beim Pfleger Urlaub rehmen und diesen nach Entrichtung der Jahressteuer erhalten. Sie sollen 7* Jahr Geleit haben zur Beitreibung ihrer Forderungen. 6. Vor Gericht gefordert, sollen sie nur dem herzoglichen Richter in ihrer Stadt zu Recht 100